Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bedroht deutschen IT-Mittelstand zur Speicherpflicht für IKT-Anbieter sind für mittelständische Unternehmen schlichtweg nicht zumutbar
(09.06.15) - Der veröffentlichte Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung stößt auf scharfe Ablehnung des deutschen IT-Mittelstandes. Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Bitmi), sieht vor allem die IT-Mittelständler bedroht: "Die Regeln zur Speicherpflicht für IKT-Anbieter sind für mittelständische Unternehmen schlichtweg nicht zumutbar", betont Grün. "Die Auflagen zur Speicherung der Daten können von Mittelständlern nicht einfach so geleistet werden. So schwebt die vorgesehene Haftungspflicht für die Sicherung der Daten wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen, die jederzeit mit einer Beanstandung rechnen müssen."
Mit der Umsetzung der Regeln zur Speicherpflicht kommen auf den Mittelstand enorme Investitionskosten zu. Hier hilft auch die Möglichkeit eines Antrags auf Entschädigung für die nötigen Investitionen nicht. Denn die entstandenen Kosten zur Umsetzung der Vorgaben werden nur im Fall unbilliger Härten erstattet. Über diese Anträge entscheidet dann die Bundesnetzagentur. Ob solche Kosten erstattet werden, und wie lange es dauert, bis die Unternehmen tatsächlich entschädigt sind, bleibt unklar.
"Durch den nationalen Alleingang mit diesem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entsteht für den IT-Mittelstand Investitions- und Rechtsunsicherheit. Die deutsche IT-Wirtschaft wird im internationalen Wettbewerb noch weiter zurückgeworfen", mahnt Grün. "Die mutmaßliche Schnellverabschiedung eines Gesetzes mit solcher Bedeutung wäre ein weiterer Fehler. Damit wird eine konstruktive Abstimmungsphase abgeschnitten." (Bitmi: ra)
BITMi: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen