IKT-Strategie der Bundesregierung


Bitkom kritisiert: Bekenntnis zu öffentlichen Technologieprojekten Elena und elektronischer Gesundheitskarte fehlt
Prof. August-Wilhelm Scheer: "In der (ITK)-Strategie hätte auch die Einführung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden müssen"

(18.11.10) - Zur vom Bundeskabinett verabschiedeten IKT-Strategie "Deutschland Digital 2015" sagte Bitkom-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer:

"Die neue IKT-Strategie der Bundesregierung zeigt viele gute Ansätze. Die Bedeutung intelligenter Netze in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit und im öffentlichen Bereich wurde erkannt. Zahlreiche Projekte und Vorhaben der Bundesregierung wurden in der Strategie sinnvoll zusammengeführt. Das reicht von der Forschungsförderung über die IT-Sicherheit bis zum Datenschutz in der digitalen Welt.

Allerdings vermissen wir in der Strategie ein klares Bekenntnis zu wichtigen öffentlichen Technologieprojekten wie Elena oder der elektronischen Gesundheitskarte. Die Potenziale von E-Health werden erwähnt, es fehlt aber an konkreten Aussagen zur Einführung und der Implementierung neuer Funktionen. In der Strategie hätte auch die Einführung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung berücksichtigt werden müssen. Sie wird seit Jahren von Experten empfohlen und ist Teil des Koalitionsvertrags. Offenbar ist diese sinnvolle Änderung dem derzeit geltenden Dogma der Bundesregierung zum Opfer gefallen, vorerst keine Steuersenkungen zu realisieren.

Auch das Thema Zuwanderung von Hochqualifizierten zur Fachkräftesicherung gehört in das Programm. Immerhin ist unser Vorschlag aufgegriffen worden, mit einem verstärkten Standortmarketing Talente aus dem Ausland für Deutschland zu gewinnen. Für die praktische Umsetzung arbeitet der Bitkom an einem Konzept, das wir beim IT-Gipfel vorlegen werden.

Wir regen an, die oben genannten Punkte in der IKT-Strategie zu ergänzen."
(Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen