Netzneutralität: US-Behörde plant Änderungen


Bitkom: Regelungen zur Netzneutralität müssen sowohl das so genannte Best Effort-Prinzip wie auch gesicherte Qualitätsklassen ermöglichen
Das strenge deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht verhindere heute bereits eine wettbewerbswidrige Diskriminierung gleichwertiger Dienste

(15.05.14) - Die amerikanische Aufsichtsbehörde FCC hat angekündigt, die Regelungen zur so genannten Netzneutralität ändern zu wollen. Geplant ist: Inhalte-Anbieter sollen bei Netzbetreibern garantierte Übertragungsqualitäten einkaufen dürfen. Dazu sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Gesicherte Qualitätsklassen sind notwendig, um die Güte neuer Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Anwendungen wie Videos profitieren von garantierten Bandbreiten, Online-Gamer von geringen Reaktionszeiten, Videotelefonie von absolut stabilen Verbindungen. Bei E-Mails dagegen kommt es nicht auf eine Sekunde mehr oder weniger an."

Rohleder erklärte weiter: "Regelungen zur Netzneutralität müssen sowohl das so genannte Best Effort-Prinzip wie auch gesicherte Qualitätsklassen ermöglichen. Die FCC macht nunmehr den Weg für gesicherte Übertragungsqualitäten frei. Die EU sollte sich bei ihren Plänen zur Netzneutralität daran orientieren. Sie muss dafür sorgen, dass Europa bei der Entwicklung garantierter Leistungen im Internet mit den USA und weiteren Ländern Schritt halten kann. Gerade junge Unternehmen, die sich keine teuren Standleitungen leisten können, werden von gesicherten Qualitätsklassen profitieren. So haben die Nutzer mehr Auswahl und können selbst über Erfolg oder Misserfolg neuer Produkte und Geschäftsmodelle am Markt entscheiden.

Ebenso muss das so genannte Best Effort-Prinzip im Internet erhalten und ausgebaut werden. Dieses Prinzip bedeutet, dass Daten schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach besten Möglichkeiten übertragen werden. Dies wird regelmäßig über bloße Mindeststandards hinausgehen, kann aber gerade nicht garantiert werden.

Das strenge deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht verhindert heute bereits eine wettbewerbswidrige Diskriminierung gleichwertiger Dienste, wie sie von vielen Kritikern gesicherter Qualitätsdienste befürchtet wird. Netzbetreiber müssen ihre Angebote allen Interessenten zu kommerziellen und transparenten Bedingungen zugänglich machen." (Bitkom: ra)

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