Berechnung von Terminierungsentgelten


Europäische Kommission lehnte Preismodell der Bundesnetzagentur ab: Gemeinkosten sollen nicht in die Berechnung eingehen
Handygespräche: Bitkom kritisiert Eingriffe der EU-Kommission


(15.03.13) - Bitkom unterstützt die Bundesnetzagentur in der Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission um die Berechnung von so genannten Terminierungsentgelten. Das sind die Beträge, die Telefongesellschaften untereinander für die Weiterschaltung von Handy-Anrufen berechnen. "Die Bundesnetzagentur berücksichtigte bislang bei der Festsetzung der Terminierungsentgelte die Gemeinkosten", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Zu den Gemeinkosten gehören beispielsweise die Aufwendungen für den Aufbau und Erhalt der Breitbandnetze. Die Kommission hatte jüngst das Modell der Bundesnetzagentur kritisiert und möchte europaweit einen Kostenmaßstab durchsetzen, bei dem diese Gemeinkosten nicht in die Berechnung eingehen.

"Die Strategie der Europäischen Kommission konterkariert die Ziele der Digitalen Agenda", sagte Rohleder. Die Kommission erschwere massiv eine verlässliche Investitionsplanung der Unternehmen. Sie berücksichtige weder die Besonderheiten des deutschen Mobilfunkmarktes noch die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. "Im Ergebnis handelt es sich um einen unangemessenen Eingriff in den deutschen Mobilfunkmarkt", so Rohleder. Der Aufbau superschneller Internetzugänge und intelligenter Netze lasse sich vor dem Hintergrund von Preisdiktaten kaum finanzieren.

Betroffen vom aktuellen Streit sind Telefonate innerhalb Deutschlands. Die Terminierungsentgelte wurden bereits zum 1. Dezember 2012 auf 1,85 Cent reduziert und sollten zum 1. Dezember 2013 noch einmal auf 1,79 Cent sinken. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen