Bundestag beschließt Regeln für Crowdinvesting


Abgeordnete bessern Kleinanlegerschutzgesetz mit Blick auf Start-ups und Investoren nach - Ausdrucken von Informationsblättern entfällt, Grenzen für Prospektpflicht deutlich angehoben
Bitkom plädiert für mehr Start-up-Förderung statt Start-up-Regulierung

(11.05.15) - Der Digitalverband Bitkom zeigt sich erleichtert, dass Crowdinvesting in Deutschland durch das Kleinanlegerschutzgesetz deutlich weniger stark eingeschränkt wird als befürchtet. Der Gesetzentwurf wurde nach Kritik von Bitkom, Crowdinvesting-Plattformen und Start-ups gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung an entscheidenden Punkten noch einmal verbessert. So sieht der aktuelle Vorschlag eine Befreiung von der kostenträchtigen Prospektpflicht bis zu einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2,5 Millionen Euro vor. Nach den ersten Plänen der Bundesregierung lag diese Schwelle noch bei lediglich 1 Million Euro.

Auch wird nunmehr auf ein weitgehendes Werbeverbot im Internet und auf Social-Media-Kanälen verzichtet. Investoren müssen zudem nun doch kein Informationsblatt ausdrucken und mit Unterschrift versehen an die Crowdinvesting-Plattform per Post zurücksenden. Stattdessen kann die Information auch online zur Kenntnis genommen werden. "Mit einem Gesetz zum Internet-Ausdrucken hätte sich Deutschland international blamiert. Bei den neuen Vorschriften fürs Crowdinvesting hat sich an vielen Stellen das gute Argument und die Vernunft durchgesetzt", sagt Bitkom-Vizepräsident Ulrich Dietz.

Trotz deutlicher Kritik wollen die Parlamentarier allerdings weiter daran festhalten, dass Start-ups nur dann von der aufwändigen und teuren Prospektpflicht ausgenommen werden, wenn Einzelinvestoren sich mit maximal 1.000 Euro beteiligen. Ein finanzielles Engagement von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensangaben möglich sein. "Diese Regelung führt zu unnötiger Bürokratie und schützt keinen Anleger. Unverständlich ist auch, dass der Bundestag über die Vorgaben der EU hinausschießt und damit Crowdinvesting-Plattformen, Start-ups und Investoren in Deutschland schlechter gestellt werden als in anderen europäischen Ländern", so Dietz. Bitkom hatte sich für eine Befreiung von der Prospektpflicht bis zu einem Maximalbeitrag von 50.000 Euro pro Anleger sowie einem Gesamtinvestitionsvolumen von 5 Millionen Euro eingesetzt. Letzteres sieht auch die EU-Prospektrichtlinie vor. Nach den Vorstellungen der Parlamentarier sollen die Betragsgrenzen für einzelne Anleger aber nicht gelten, wenn Kapitalgesellschaften als Crowd-Investoren auftreten. Auch dies ist aus Sicht des Bitkom eine sinnvolle und erfreuliche Nachbesserung.

Dietz verweist darauf, dass die Bundesregierung sich für die Förderung von Start-ups zu Beginn der Legislaturperiode viel vorgenommen, bislang allerdings noch zu wenig umgesetzt habe. So wurden nach einer Auswertung des Bitkom von 30 im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einzelmaßnahmen, von denen Start-ups oder Gründer profitieren würden, erst 6 vollständig umgesetzt, bei 12 Vorhaben ist noch überhaupt nichts passiert. "Wir sollten uns weniger mit dem Kleinanlegerschutzgesetz beschäftigen und mehr an innovativen Ideen wie einer Gründerzeit analog der Elternzeit oder einem Venture-Capital-Gesetz arbeiten. Nur dann kann es uns gelingen, Deutschland zu einer Start-up-Nation zu machen", sagte Dietz.

Die Analyse zur Start-up-Politik der Bundesregierung steht online unter www.getstarted.de/koalitionsvertrag bereit und wird in den kommenden Monaten laufend aktualisiert. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen