Digitalisierung in der Medizin


Bitkom zu den Beschlüssen des Ärztetags: "Lockerung des Fernbehandlungsverbots ist Schritt zu mehr Gesundheit für alle"
Nächste Schritte müssen E-Rezept und Abschaffung des Fernverschreibungsverbots sein



Zur vom Ärztetag beschlossenen Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

"Die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Medizin müssen noch stärker genutzt werden. So sind zum Beispiel Onlinesprechstunden nur erlaubt, wenn die Patienten den entsprechenden Arzt zuvor persönlich aufgesucht haben. Die heute auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt beschlossene Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung ist nun ein richtiger Schritt zu mehr Gesundheit für alle. Onlinesprechstunden werden dadurch künftig auch ohne vorherigen Praxisbesuch möglich sein.

Wir sehen es sehr positiv, dass die Onlinesprechstunde so breitere Anwendung – auch in der Erstbehandlung durch einen Arzt – finden kann. Gerade für Patienten, die auf dem Land wohnen oder mobil eingeschränkt sind, ist die Onlinesprechstunde eine hervorragende Alternative zum Praxisbesuch und kann vorhandene Versorgungslücken schließen. Auch der Erstkontakt zu weit entfernten Fachmedizinern und Spezialisten wird dadurch ermöglicht. Klar ist aber auch, dass die Onlinesprechstunde nicht für eingehende körperliche Untersuchungen gedacht ist und den Besuch in einer Praxis nicht immer ersetzen kann.

Bestimmte Symptombeurteilungen, Besprechungen von Untersuchungsergebnissen oder allgemeine Auskünfte zum Verlauf einer Krankheit können aber online oft genauso gut stattfinden wie in einer Praxis. Die Versorgung kann dadurch effektiv verbessert werden. Gute Vorbilder dafür gibt es bereits in anderen Ländern wie etwa der Schweiz. Jetzt müssen weitere Schritte gegangen werden: die Einführung des elektronischen Rezepts und die Abschaffung des Fernverschreibungsverbots."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 18.06.18
Newsletterlauf: 06.06.18

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen