Bitkom begrüßt EU-Richtlinie für eine zeitgemäße TV-Übertragung Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt
Der Europäische Rat entschied über die sogenannte SatCab-Richtlinie. Durch diese Richtlinie soll die Rechteklärung für lineare Fernsehangebote vereinfacht werden – unabhängig vom Endgerät und der Übertragungstechnologie, egal ob mit heimischem Fernseher per Kabel, übers WLAN zum Notebook auf dem Balkon oder unterwegs per Mobilfunk aufs Smartphone.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Wir begrüßen es sehr, dass die EU den Weg frei macht für zeitgemäßes Fernsehen. Das Ergebnis ist ein großer Gewinn für die Verbraucher. Immer mehr Menschen sind es gewohnt, ihre Videoinhalte überall und auf allen Geräten zu schauen. Das soll künftig auch für lineares Fernsehen innerhalb der EU unkompliziert möglich sein. Die Bundesregierung muss die Richtlinie jetzt umgehend in deutsches Recht umsetzen, so dass sie auch für Übertragungen innerhalb Deutschlands zur Anwendung kommt. Entscheidend dafür ist, dass die Richtlinie nicht als Verhandlungsmasse für andere Urheberrechtsthemen wie die stark kritisierten Upload-Filter oder das Leistungsschutzrecht für Presseverleger missbraucht wird. Je eher die SatCab-Richtlinie umgesetzt wird, umso schneller kommt der Komfortgewinn beim deutschen Publikum an."
Zum Hintergrund: Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt. Dies konnte bisher dazu führen, dass ein Zuschauer den Film zwar über seinen Kabelanschluss am Fernseher schauen konnte, aber nicht in seiner Wohnung über WLAN auf dem Laptop. Die SatCab-Richtlinie reduziert den Verhandlungsaufwand und ermöglicht die Rechteklärung aus einer Hand – egal ob für klassisches Kabelfernsehen, für IPTV-Angebote oder für Web-TV-Angebote, die losgelöst sind von der anbietereigenen Infrastruktur. Für den Zuschauer wird damit eine TV-Rundum-Versorgung ermöglicht und schwarze Bildschirme bleiben die Ausnahme. (Bitkom: ra)
eingetragen: 17.04.19 Newsletterlauf: 04.06.19
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen