Bitkom zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit


Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen
Die Richtlinie zur Plattformarbeit muss sicherstellen, dass für echte Selbstständige die geplante Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gilt



Das EU-Parlament hat ihre Position zur geplanten Richtlinie zur Regulierung der Plattformarbeit festgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Plattformarbeit braucht einen EU-weit einheitlichen Regulierungsrahmen, der unerwünschte Entwicklungen verhindert, ohne diese neue Form der Arbeit abzuwürgen. Wer über digitale Arbeitsplattformen arbeitet, muss genau wissen, welche arbeitsrechtlichen und sonstigen Bedingungen gelten. Und wer über Plattformen Aufträge, Aufgaben oder Jobs anbietet, muss die juristischen Konsequenzen schnell und sicher erfassen können. Dies muss auch das Ziel der anstehenden Trilog-Verhandlungen sein.

Bitkom begrüßt grundsätzlich, dass die Plattformarbeit in der EU einheitlich geregelt werden soll. Der Anpassungsbedarf am Richtlinienentwurf ist jedoch noch groß: Insbesondere die Frage, wann ein Arbeitsverhältnis zwischen einer Plattform und den Plattformtätigen besteht, muss klarer herausgearbeitet werden und viel mehr auf Marktrealitäten eingehen. Menschen, die über Plattformen arbeiten, tun dies oftmals mit großer Flexibilität, für unterschiedliche Zeiträume und Lebensphasen, neben einem Hauptberuf, während des Studiums oder im Ruhestand. Viele sind gleichzeitig über mehrere Plattformen aktiv.

Für die überwiegende Mehrheit stellen die so erzielten Verdienste eine zusätzliche Einkommensquelle dar. Einigen dient die Tätigkeit auf Plattformen als Sprungbrett in die Selbstständigkeit, für viele Selbstständige und Freiberufler ist sie ein zusätzlicher Vertriebskanal. Die Richtlinie zur Plattformarbeit muss daher sicherstellen, dass für echte Selbstständige die geplante Vermutung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht gilt. Hierfür ist es wichtig, dass eine widerlegbare Vermutung des Beschäftigungsverhältnisses an die Erfüllung klarer Kriterien geknüpft und nicht quasi-automatisch ausgelöst wird. Diese Kriterien müssen sich auf die eindeutigen Fälle der Scheinselbstständigkeit konzentrieren.

Über Online-Plattformen vermittelte Jobs sind niedrigschwellig zugänglich, flexibel in der Ausführung und bringen Angebot und Nachfrage sehr viel effizienter zusammen, als es bei klassischen Formen möglich wäre – und das grenzüberschreitend. Genau diese Vorteile werden von vielen, die Plattform-Jobs suchen, geschätzt. Sie wollen flexibel, abwechslungsreich und selbstbestimmt arbeiten. Es ist nun an EU-Parlament, Kommission und Rat, diesen Anspruch regulatorisch abzubilden." (Bitkom: ra)

eingetragen: 06.02.23
Newsletterlauf: 18.04.23

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen