Reparaturen können nur eines von vielen Instrumenten einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie darstellen Wichtig: Förderung der Nutzung wiederaufbereiteter Produkte, so genannte Refurbished-IT
Die EU-Kommission veröffentlichte einen Gesetzentwurf für ein "Recht auf Reparatur". Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Je länger IT-Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops genutzt werden, desto besser ist ihr ökologischer Fußabdruck. Ein gesetzlich verbrieftes "Recht auf Reparatur" kann zur Langlebigkeit der Geräte beitragen, es reicht aber nicht aus. Wer Reparaturen von Geräten fördern will, muss die richtigen Anreize setzen. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops wäre ein solcher Anreiz, der direkt und unmittelbar wirkt.
Überdies können Reparaturen nur eines von vielen Instrumenten einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie darstellen. Wichtig ist unter anderem auch eine Förderung der Nutzung wiederaufbereiteter Produkte, so genannte Refurbished-IT. So könnte bei der Reparatur insbesondere von älteren Elektronik-Produkten auch ein Ersatz mit einem wiederaufbereiteten Gerät erfolgen. Hier sollte die EU-Kommission nachbessern – auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, die dann nicht lange auf eine Reparatur warten müssen."
Wie eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben hat, hat die Hälfte (52 Prozent) der Nutzerinnen und Nutzer, die schon einmal einen Defekt an einem Smartphone hatten, diesen reparieren lassen oder selbst repariert: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Smartphone-kaputt-Jeder-Zweite-Reparatur eingetragen: 01.04.23 Newsletterlauf: 30.06.23
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
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Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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