Dr. Bernhard Rohleder: "Datenschutz hat dem Patientenwohl zu dienen und darf nicht zum Bremsklotz der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens werden" Die elektronische Patientenakte ist das Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat Korrekturen am Patientendaten-Schutz-Gesetz gefordert. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Deutschland hängt bei der Nutzung digitaler Technologien im Gesundheitswesen gegenüber vielen Ländern um Jahre und teils Jahrzehnte zurück. Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist längst überfällig: Sie verbessert nicht nur die medizinische Versorgung der Menschen, sie entlastet auch Ärzte, Krankenhäuser und das gesamte Gesundheitssystem. Ihr angekündigter Start im Januar 2021 darf nicht gefährdet werden. Weitere Verzögerungen können wir uns nicht erlauben. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten und die Krankenkassen schnellstmöglich eine Lösung finden, mit der die elektronische Patientenakte zum 1. Januar 2021 eingeführt werden kann und dabei den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Die elektronische Patientenakte ist das Kernstück der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Mit ihr erhalten die Versicherten einen schnellen Zugriff auf ihre medizinischen Daten, ihre Diagnosen oder ihren Impfpass. Sie werden dadurch souveräner und mündiger. 73 Prozent der Menschen in Deutschland würden die elektronische Patientenakte laut einer aktuellen Bitkom-Studie nutzen.
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz bringt uns bei der digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland einen großen Schritt voran – zugleich werden die Gesundheitsdaten der in Deutschland gesetzlich Versicherten im internationalen Vergleich herausragend gut geschützt. Vor allem bleibt das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Versicherten gewahrt: Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig und die Datenhoheit liegt beim Patienten selbst. Ab 2022 ist dann auch ein differenziertes Rechtemanagement möglich, bei dem jeder Versicherte genau darüber verfügen kann, welcher Arzt welche Daten einsehen kann.
Daten sind die Grundlage einer hoch leistungsfähigen, auf die individuelle Situation jedes einzelnen Patienten abgestimmten medizinischen Versorgung. Wenn wir es in Deutschland nicht schaffen, den Datenschutz in ein ausgewogenes Verhältnis zum Patientenwohl zu bringen, werden die deutschen Patienten medizinische Leistungen künftig aus Ländern beziehen, denen diese Balance besser gelingt. Datenschutz hat dem Patientenwohl zu dienen und darf nicht zum Bremsklotz der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens werden." (Bitkom: ra)
eingetragen: 20.08.20 Newsletterlauf: 09.11.20
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
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