Whistleblower-Vorschriften müssen in Einklang mit den Datenschutzvorgaben stehen und dürfen nicht zu neuer Rechtsunsicherheit führen Datenschutz-Folgenabschätzung sollte bereits im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden
Das Bundeskabinett hat über die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie gesprochen, die für mehr Schutz für Whistlelower in Unternehmen sorgen soll. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
"Deutschland muss mehr für den Schutz von Whistleblowern tun. Wer zum Beispiel Hinweise auf gravierende Missstände oder Fehlverhalten in Unternehmen gibt, etwa bei Korruption oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften, muss künftig besser geschützt werden.
Es ist Zeit, dass die Bundesregierung die EU-Vorgaben umsetzt. Der aktuelle Zeitdruck darf aber nicht dazu führen, dass diese wichtigen Vorschriften zu neuen Rechtsunsicherheiten führen, weil Details und bestehende Regulierungen nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere beim Datenschutz.
So müssen alle Vorgaben zur Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenlöschung unbedingt im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) formuliert werden. Und um vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen den Umsetzungsaufwand zu reduzieren, sollte die erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung bereits im Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden, wie dies in der Vergangenheit bereits beim Patienten-Datenschutzgesetz erfolgreich gelungen ist." (Bitkom: ra)
eingetragen: 01.08.22 Newsletterlauf: 14.10.22
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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