Korruptionswahrnehmungsindex bestätigt BDK


BDK erachtet Deutschlands Korruptionsbekämpfung weiterhin als erbärmlich
Dem BDK stößt insbesondere auf, dass die Ermittlungsbehörden noch zu wenig von Korruptionsstraftaten erfahren


(24.11.09) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) bezieht Stellung zum Korruptionswahrnehmungsindex (CPI), den die Antikorruptionsorganisation Transparecny International (TI) veröffentlicht hat. Dort ist Deutschland unverändert auf Platz 14 zu finden und befindet sich damit im Mittelfeld von vergleichbaren Staaten.

Der BDK mahnt seit Jahren Handlungsbedarf beim Thema Anti-Korruptionsregister und dem Schutz von Hinweisgebern an, sowie im Strafrecht. Als führende Exportnation sollte Deutschland nach Ansicht des BDK (wie längst bereits 100 andere Staaten) die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) endlich ratifizieren.

BDK-Korruptionsexperte Uwe Dolata aus Würzburg, erklärt: "Dazu wäre jedoch der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e Strafgesetzbuch) zu verschärfen, was die Bundesrepublik seit Jahren unterlässt. Eine peinliche Vorstellung, die Deutschland, trotz Anmahnung zum Beispiel durch Afrika, da abgibt. Im neuen Koalitionsvertrag steht leider keine Zeile davon drinnen."

Am Tatort Arztpraxis geschehe auch nichts. Dolata sagt: "Deutschland verkommt zur Lobbykratie. Weder ist ein von der Politik in Erwägung gezogener Korruptionsbeauftragter, der seinen Namen auch verdient, in Sicht, noch fällt der niedergelassene Arzt unter den Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Eine nicht mehr länger tragbare Gesetzeslücke. Die Lobby der Pharmaindustrie bremst jedoch nicht nur jedes Vorhaben einer effizienten Gesundheitsreform, sondern ist in Gesetzgebungsverfahren auch äußerst rührig."

Dem BDK stößt insbesondere auf, dass die Ermittlungsbehörden noch zu wenig von Korruptionsstraftaten erfahren. Dolata erklärt: "Das Dunkelfeld lässt sich mit 95 Prozent beziffern. Dies hat vor allem damit zu tun, dass der potentielle Hinweisgeber in Deutschland nicht geschützt ist und durchaus selbst mit Strafverfolgung zu rechnen hat, falls er sich offenbart. Der Schutz von sogenannten Whistleblowern ist in vielen Ländern der Welt bereits Gesetz – in der BRD immer noch Fehlanzeige."

Dass schwarze Schafe in Deutschland nicht gleich wieder einen Auftrag bekommen, möchte man meinen. Dies sei beileibe aber nicht der Fall. Der BDK fordert vergebens die bundesweite Einführung eines Anti-Korruptionsregisters.

"Ich weiß nicht, wie viel Skandale erst noch publiziert werden müssen, bis endlich ein Umdenken stattfindet. Mit der gezeigten Lethargie werden wir noch auf Jahren hinaus keinen besseren Platz im Korruptionswahrnehmungsindex einnehmen", sagt Dolata. (BDK: ra)


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen