Rettungsprogramm für die Finanzmarktkrise


Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisiert Abwicklung und Information im Rahmen des Rettungsprogramms für die Finanzmarktkrise
500 Milliarden-Euro-Finanzpaket: Keinerlei konkrete Verpflichtung der Banken zur Rückführung entsprechender Steuergeschenke


(20.10.08) - In einer Stellungnahme kritisiert der Bund Deutscher Kriminalbeamter die Abwicklung und Information im Rahmen des Rettungsprogramms der Finanzmarktkrise durch die deutsche Bundesregierung:

Der Entwurf der Bundesregierung enthält keinerlei konkrete Verpflichtung der Banken zur Rückführung entsprechender Steuergeschenke, dafür einen Freibrief für marode Banken, keinen Insolvenzantrag stellen zu müssen.

Laut Mitteilung des Handelsblattes vom 15.10.08 erwartet die Kanzlerin nur eine tatsächliche Belastung in Höhe von rund 20 Milliarden EUR, tatsächlich braucht allein die Hypo Real Estate bis zum Jahresende 2008 rund 50 Milliarden EUR – und die sind verloren. Gleichzeitig wird die derzeitige Finanzmarktkrise in Deutschland ausschließlich begründet mit den "Verwerfungen des US-amerikanischen Hypothekenmarktes". Hauseigene Probleme der deutschen Banken sowie die Verantwortlichkeit der Bankmanager selbst werden offensichtlich bewusst verschwiegen oder verharmlost.

Die derzeitige Finanzmarktkrise in Deutschland wurde durch die US-amerikanische Hypothekenmarktkrise nur mit ausgelöst, aber keineswegs verursacht. Sie beruht sehr wohl auf - allen Beteiligten, auch der Bundesregierung bekannten - hauseigenen Problemen der deutschen Banken selbst. Seit dem Frühjahr 2003 meldeten die einzelnen Bankinstitute den Ministerien faule Kredite in Höhe von rund EUR 250 Milliarden zur Abwicklung an. Die Banken wurden bedauerlicherweise in der Vergangenheit aber nicht angehalten, diese Kredite vernünftig abzubauen. Vielmehr wurden ihnen Wege eröffnet, Kreditportfolios an US-amerikanische Finanzinvestoren zu veräußern oder aber die Kreditrisiken noch zu veroptionieren.

Durch diese verfehlte Politik wurden Kreditrisiken nicht reduziert, sondern teilweise erheblich ausgeweitet zum Schaden der involvierten Banken, als auch der Allgemeinheit.

Bereits im Rahmen des Entwurfes zum Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz vom 16.08.2004 waren eine Managerhaftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen sowie ein direkter Schadenersatzanspruch betroffener Anleger vorgesehen. Der Erlass dieses Gesetzes, der ein unbeschränktes Hasardieren von Bankmanagern hätte verhindern oder zumindest einschränken können, wurde 2004 auf Druck der Wirtschaft fallen gelassen.

Unsere zentralen Forderungen sind daher:
Eine konkrete Rückführungsverpflichtung der Banken für in Anspruch genommene staatliche Mittel in den nächsten zehn Jahren aus den Unternehmensgewinnen. Wenn Banken auf Kosten des Steuerzahlers staatliche Mittel in Anspruch nehmen, müssen diese aus den Unternehmensgewinnen der Folgejahre zurückgeführt werden.

Sofortige Einführung der Managerhaftung nach dem Entwurf des Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes, sowie die Einsetzung einer Kommission zur Festsetzung entsprechender Verhaltensregelungen.
Einbeziehung der Immobilienanlage-Opfer bei der Abwicklung der faulen Kredite. Es kann keine volkswirtschaftlich erforderliche Rettung der Täter ohne eine Schuldenregulierung für die Opfer, insbesondere die Häuslebauer und Kleinanleger, geben.

Übrigens drohte die Bundeskanzlerin an, dass die Staatsanwaltschaften die Vorgehensweise der Banken prüfen werden. Man fragt sich, wie dies anhand der vollkommen überlasteten Justiz, der unzureichend ausgebildeten Ermittler und völlig unterbesetzten Wirtschaftsabteilungen der Kriminalpolizeien und nicht zuletzt wegen fehlender Gesetzesgrundlagen wie Unternehmensstrafrecht und fehlender Managerhaftung nach dem Entwurf des Kapitalmarktinformationshaftungsgesetzes funktionieren soll? "Da muss erst noch stark nachgebessert werden!"
(Bund Deutscher Kriminalbeamter: ra)

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