Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts


BDI warnt vor Sammelklagen und Ausforschungsbeweisen nach US-amerikanischem Muster – "Bestehendes Wettbewerbsrecht reicht aus"
Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf sieht ein "hohes Missbrauchspotenzial" - "EU-Kommission überschreitet ihre Kompetenz


(11.04.08) - "Die EU-Kommission überschreitet mit ihren Regelungsvorschlägen im Weißbuch deutlich ihre Kompetenz." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zum veröffentlichten Weißbuch der Kommission zu Schadenersatzklagen bei Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts. "Der Kommission fehlt die Zuständigkeit, tiefgreifende Veränderungen im Zivilprozessrecht und im Schadenersatzrecht der Mitgliedstaaten durchzusetzen. Dies ist Sache der Mitgliedstaaten." Deutschland hat die Durchsetzung privater Schadenersatzklagen bereits verbessert."

"Die Instrumentalisierung Einzelner als private Staatsanwälte passt nicht ins kontinentaleuropäische Rechtssystem. US-amerikanische Instrumente wie Sammelklagen und Ausforschungsbeweise lehnt die Wirtschaft ab", betonte Schnappauf. "Bei Opt-In-Gruppenklagen und anderen kollektiven Rechtsschutzinstrumenten besteht ein hohes Missbrauchspotenzial."

Mit kollektiven Rechtsschutzelementen sei generell Vorsicht geboten. Sie könnten aufgrund ihrer großen Öffentlichkeitswirksamkeit missbraucht werden, den Ruf beklagter Unternehmen schädigen, ihnen erheblichen Schaden zufügen und zur Einwilligung in einen Vergleich zwingen.

Die Vorschläge der EU-Kommission zielen in erster Linie auf eine Erleichterung von Schadenersatzklagen durch private Geschädigte. "Die Möglichkeit, als Privatmann auf Unterlassung zu klagen und privaten Schadenersatz einzufordern, besteht schon heute", sagte Schnappauf. "Es ist nicht richtig die Kartellverfolgung in wesentlichen Teilen auf Private abzuwälzen, nur weil die Kommission zu geringe Ressourcen hat, mehr Kartelle zu verfolgen."

Private sollten allenfalls ergänzend zum bewährten System der öffentlichen Kartellverfolgung bestehen, deren Kapazitäten gegebenenfalls aufzustocken seien. (BDI: ra)



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