Honorarberatung beim Vertrieb von Finanzprodukten
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Egal ob Honorar- oder Provisionsberatung: Transparenz ist das oberste Gebot"
"Die Kosten beider Beratungsformen müssen für die Verbraucherinnen und Verbraucher vergleichbar sein"
(28.10.11) - Die Europäische Kommission will einen Vorschlag zur Neufassung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) aus dem Jahr 2004 beschließen. Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßt die Initiative von Bundesministerin Ilse Aigner zur Honorarberatung und fordert die Europäische Kommission auf, jetzt die richtigen Weichen für den europäischen Anlegerschutz zu stellen.
"Ich freue mich sehr, dass die Bundesverbraucherschutzministerin die Honorarberatung beim Vertrieb von Finanzprodukten stärken will. Wir brauchen die Honararberatung als Alternative zur momentan noch dominierenden provisionsgestützten Beratung.
Bei einer gesetzlichen Regelung ist jetzt eine Sache entscheidend: Die Kosten beider Beratungsformen müssen für die Verbraucherinnen und Verbraucher vergleichbar sein. Und dafür braucht es Transparenz! Deshalb müssen wir insbesondere ausschließen, dass Honorarberater - zusätzlich zu der vom Verbraucher bezahlten Vergütung - von Dritten versteckte Provisionen im Zusammenhang mit der Anlageempfehlung erhalten, die dann das Produkt wiederum verteuern und die Unabhängigkeit der Beratung in Frage stellen. Gleichzeitig müssen wir beim anderen Modell dafür sorgen, dass Provisionen in jedem Fall konsequent offen gelegt werden. Hier sehe ich durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten. Eine kürzlich veröffentlichte Stichprobenuntersuchung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen legt beispielsweise den Verdacht nahe, dass die Banken bei Wertpapiergeschäften den gesetzlichen Vorgaben zur Offenlegung von Provisionen nicht immer in vollem Umfang gerecht werden. Hier ist die BaFin dringend gefordert.
Merk sagte : "Nur wenn alle Beratungskosten ersichtlich sind, können Verbraucher frei und unabhängig entscheiden, welche Beratungsform für sie am günstigsten ist. Dabei ist aber auch klar: Das Beratungsmodell alleine garantiert noch keine hohe Qualität bei der Beratung. Sowohl bei der Honorar- als auch bei der Provisionsberatung kann es Fehlanreize geben. Die Qualität der Beratung können wir deshalb nur sichern, wenn die bestehenden Anforderungen an das Beratungsgespräch und die Produktinformation eingehalten werden - Stichworte: Beratungsprotokoll und Beipackzettel - und wir eine hinreichende Qualifizierung der Berater vorschreiben."
Da die Finanzmärkte an den Landesgrenzen nicht haltmachen, ist für Merk eine stringente Regelung insbesondere auf europäischer Ebene unumgänglich: "Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Europäische Union bei der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie unsere Forderungen nach einer größeren Transparenz bei Finanzdienstleistungen und klaren Regeln zur Vermeidung von Interessenkollisionen erfüllt." (Bayerisches Justizministerium: ra)
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