Vergemeinschaftung der Einlagensicherung


Deutsche Kreditwirtschaft lehnt Vorschlag der Europäischen Kommission zum einheitlichen europäischen Einlagensicherungssystem ab
Würden die bewährten nationalen Sicherungssysteme wie in dem Kommissionsvorschlag vorgesehen EU-weit vergemeinschaftet, würde das nicht dem Ziel gerecht werden, die Widerstandsfähigkeit der Finanzsysteme zu erhöhen

(24.02.16) - Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lehnt den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Verordnungsvorschlag, ein europäisches Einlagensicherungssystem zu schaffen, entschieden ab. Die deutschen Banken und Sparkassen bekräftigen in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag auch ihre Bedenken gegen den Zeitpunkt der beabsichtigten Einführung und gegen die Ausgestaltung des vorgeschlagenen Einlagensicherungssystems. Die seit Jahren etablierten nationalen Einlagensicherungssysteme fördern nach Ansicht der DK insbesondere das Vertrauen der Einleger in ihr Kreditinstitut. Würden die bewährten nationalen Sicherungssysteme wie in dem Kommissionsvorschlag vorgesehen EU-weit vergemeinschaftet, würde das nicht dem Ziel gerecht werden, die Widerstandsfähigkeit der Finanzsysteme zu erhöhen. Hier wären andere Maßnahmen zielführender.

Bevor über ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem diskutiert werden könnte, müssten sich zunächst die Einlagensicherungsrichtlinie, der einheitliche Abwicklungsmechanismus und die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) als funktionsfähig erweisen. Zudem gibt es in den Mitgliedstaaten gesetzliche Unterschiede bei der Einlagensicherung.

Des Weiteren müssen die den Bankbilanzen immer noch innewohnenden Risiken weiter deutlich reduziert werden. Die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung würde zum jetzigen Zeitpunkt eine Vergemeinschaftung der Risiken aus der Staatsverschuldung darstellen, da nach den aktuellen Eigenkapitalvorschriften Staatsanleihen in der Bilanz weiterhin als risikolos gelten. Ohne einen Abbau der existierenden Altrisiken besteht die Gefahr, dass Fehlanreize geschaffen werden, die in einer Vergemeinschaftung der Risiken münden würde.

In ihrer Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag äußert die Deutsche Kreditwirtschaft zudem erhebliche Zweifel an der rechtlichen Grundlage des Kommissionsvorschlags. Zudem sei weder das vorgeschriebene Anhörungsverfahren noch eine umfassende Auswirkungsstudie seitens der Kommission durchgeführt worden. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen