Vergemeinschaftung der Einlagensicherung


Deutsche Kreditwirtschaft lehnt Vorschlag der Europäischen Kommission zum einheitlichen europäischen Einlagensicherungssystem ab
Würden die bewährten nationalen Sicherungssysteme wie in dem Kommissionsvorschlag vorgesehen EU-weit vergemeinschaftet, würde das nicht dem Ziel gerecht werden, die Widerstandsfähigkeit der Finanzsysteme zu erhöhen

(24.02.16) - Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lehnt den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Verordnungsvorschlag, ein europäisches Einlagensicherungssystem zu schaffen, entschieden ab. Die deutschen Banken und Sparkassen bekräftigen in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag auch ihre Bedenken gegen den Zeitpunkt der beabsichtigten Einführung und gegen die Ausgestaltung des vorgeschlagenen Einlagensicherungssystems. Die seit Jahren etablierten nationalen Einlagensicherungssysteme fördern nach Ansicht der DK insbesondere das Vertrauen der Einleger in ihr Kreditinstitut. Würden die bewährten nationalen Sicherungssysteme wie in dem Kommissionsvorschlag vorgesehen EU-weit vergemeinschaftet, würde das nicht dem Ziel gerecht werden, die Widerstandsfähigkeit der Finanzsysteme zu erhöhen. Hier wären andere Maßnahmen zielführender.

Bevor über ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem diskutiert werden könnte, müssten sich zunächst die Einlagensicherungsrichtlinie, der einheitliche Abwicklungsmechanismus und die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) als funktionsfähig erweisen. Zudem gibt es in den Mitgliedstaaten gesetzliche Unterschiede bei der Einlagensicherung.

Des Weiteren müssen die den Bankbilanzen immer noch innewohnenden Risiken weiter deutlich reduziert werden. Die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung würde zum jetzigen Zeitpunkt eine Vergemeinschaftung der Risiken aus der Staatsverschuldung darstellen, da nach den aktuellen Eigenkapitalvorschriften Staatsanleihen in der Bilanz weiterhin als risikolos gelten. Ohne einen Abbau der existierenden Altrisiken besteht die Gefahr, dass Fehlanreize geschaffen werden, die in einer Vergemeinschaftung der Risiken münden würde.

In ihrer Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag äußert die Deutsche Kreditwirtschaft zudem erhebliche Zweifel an der rechtlichen Grundlage des Kommissionsvorschlags. Zudem sei weder das vorgeschriebene Anhörungsverfahren noch eine umfassende Auswirkungsstudie seitens der Kommission durchgeführt worden. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

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