Für ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung Erste Erfahrungen mit MiFID II und der neuen Aufsicht ESMA
(15.04.15) - "Die europäische Richtlinie MiFID II greift tief in das alltägliche Bank-Kunde-Geschäft ein und wird dieses in ganz Europa nachhaltig verändern", betont Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, im Rahmen eines Werkstattgesprächs zur neuen MiFID II. Die im letzten Jahr verabschiedete und 2017 in Kraft tretende Richtlinie befasst sich im Kern mit zwei großen Themen: mit den Regeln für Finanzmärkte in Europa und mit der Regulierung des Wertpapiergeschäfts.
"Wir setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass die Regeln an den europäischen Finanzmärkten harmonisiert werden", führt Krautscheid weiter aus. Eine Harmonisierung habe natürlich immer auch mit politischen Kompromissen und dem Austarieren nationaler Befindlichkeiten zu tun. Im konkreten Fall der Wertpapierrichtlinie sei insbesondere zu begrüßen, dass der europäische Gesetzgeber sich bei Verabschiedung von MiFID II dafür ausgesprochen habe, die provisionsbasierte Beratung gleichberechtigt neben der Honorarberatung zu erhalten. Krautscheid: "Nur mit der Provisionsberatung können wir alle Bevölkerungsschichten in der Fläche erreichen. In Deutschland nehmen die Kunden die Honorarberatung einfach kaum an."
Jetzt gehe es darum, im Detail festzulegen, wie die neuen Wertpapierregeln in der Praxis gelebt werden sollen. Eine ganz wesentliche Rolle werde dabei die 2011 errichtete europäische Wertpapieraufsicht spielen, die European Securities and Markets Authority (kurz ESMA). Die ESMA diene nicht ausschließlich der zentralen Kontrolle von Märkten und Finanzmarktprodukten. "Auch sie setzt ganz konkret Spielregeln für Kunde und Bank", so Krautscheid.
Hier beobachten die privaten Banken mit Sorge, dass die ESMA die Voraussetzungen für die Annahme von Provisionen viel zu eng fassen will. Krautscheid appelliert an die europäische Aufsicht, den Willen des Gesetzgebers zu beachten und ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung zu gewährleisten: "Detailvorgaben dürfen nicht dazu führen, dass Provisionsberatung in Deutschland faktisch nicht mehr möglich ist." (Bankenverband: ra)
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