Für ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung Erste Erfahrungen mit MiFID II und der neuen Aufsicht ESMA
(15.04.15) - "Die europäische Richtlinie MiFID II greift tief in das alltägliche Bank-Kunde-Geschäft ein und wird dieses in ganz Europa nachhaltig verändern", betont Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, im Rahmen eines Werkstattgesprächs zur neuen MiFID II. Die im letzten Jahr verabschiedete und 2017 in Kraft tretende Richtlinie befasst sich im Kern mit zwei großen Themen: mit den Regeln für Finanzmärkte in Europa und mit der Regulierung des Wertpapiergeschäfts.
"Wir setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass die Regeln an den europäischen Finanzmärkten harmonisiert werden", führt Krautscheid weiter aus. Eine Harmonisierung habe natürlich immer auch mit politischen Kompromissen und dem Austarieren nationaler Befindlichkeiten zu tun. Im konkreten Fall der Wertpapierrichtlinie sei insbesondere zu begrüßen, dass der europäische Gesetzgeber sich bei Verabschiedung von MiFID II dafür ausgesprochen habe, die provisionsbasierte Beratung gleichberechtigt neben der Honorarberatung zu erhalten. Krautscheid: "Nur mit der Provisionsberatung können wir alle Bevölkerungsschichten in der Fläche erreichen. In Deutschland nehmen die Kunden die Honorarberatung einfach kaum an."
Jetzt gehe es darum, im Detail festzulegen, wie die neuen Wertpapierregeln in der Praxis gelebt werden sollen. Eine ganz wesentliche Rolle werde dabei die 2011 errichtete europäische Wertpapieraufsicht spielen, die European Securities and Markets Authority (kurz ESMA). Die ESMA diene nicht ausschließlich der zentralen Kontrolle von Märkten und Finanzmarktprodukten. "Auch sie setzt ganz konkret Spielregeln für Kunde und Bank", so Krautscheid.
Hier beobachten die privaten Banken mit Sorge, dass die ESMA die Voraussetzungen für die Annahme von Provisionen viel zu eng fassen will. Krautscheid appelliert an die europäische Aufsicht, den Willen des Gesetzgebers zu beachten und ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung zu gewährleisten: "Detailvorgaben dürfen nicht dazu führen, dass Provisionsberatung in Deutschland faktisch nicht mehr möglich ist." (Bankenverband: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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