Bankenverband zur Klassifizierung und Wertberichtigung von Finanzinstrumenten Banken müssen ihr klassisches Kreditgeschäft auch zukünftig nicht zum so genannten "Fair Value" bewerten
(11.08.14) - Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seine neuen Regelungen zur Klassifizierung und Wertberichtigung von Finanzinstrumenten (Internationale Financial Reporting Standard - IFRS 9) veröffentlicht. Damit wurde eines der umfassendsten und kontrovers diskutierten Projekte der internationalen Rechnungslegung zum Abschluss gebracht.
"Die Einführung von IFRS 9 macht für die Banken erhebliche Eingriffe in ihre Systeme und Prozesse notwendig. Wir plädieren daher für eine zügige Umsetzung der Regelungen in europäisches Recht. Ein rasches Bekenntnis der EU zum IFRS 9 ist wichtig, damit die Banken eine entsprechende Rechts- und Planungssicherheit haben", betonte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes.
Im Zuge der Finanzkrise wurden Mängel am bisher geltenden Rechnungslegungsstandard IAS 39 zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten sichtbar. So wurden Wertberichtigungen bisweilen zu spät und in nicht ausreichender Höhe gebildet. Dagegen sieht der nun veröffentlichte IFRS 9 vor, dass Verluste nicht nur deutlich frühzeitiger, sondern auch in höherem Umfang zu erfassen sind. Erste Analysen bestätigen, dass die Zielsetzung des IASB erreicht werden wird. Darüber hinaus nimmt der neue IFRS 9 stärker als bisher Rücksicht auf das spezifische Geschäftsmodell des Unternehmens. Positiv dabei ist, dass Banken ihr klassisches Kreditgeschäft auch zukünftig nicht zum so genannten "Fair Value" bewerten müssen. (Bundesverband deutscher Banken: Bankenverband: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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