Kreditwirtschaft fordert: Sicherheitsklauseln beim Online-Banking nicht aufweichen Bestimmte Online-Banking-Bedingungen kartellrechtswidrig
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB), der Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) wehren sich gegen die Feststellung des Bundeskartellamtes, dass bestimmte Klauseln in den Online-Banking-Bedingungen kartellrechtswidrig sein sollen.
Diese sind von den kreditwirtschaftlichen Verbänden ihren Mitgliedsinstituten zuletzt im Jahre 2009 empfohlen worden. Sie regeln unter anderem Geheimhaltungspflichten des Kunden hinsichtlich seiner PIN/TAN. Die Kartellbehörde meint, dass dadurch solche Online-Bezahldienste am Markt ungerechtfertigt behindert worden seien, die die PIN/TAN des Kunden nutzen.
Die betroffenen Verbände teilen diese kartellrechtliche Bewertung nicht und werden Rechtsmittel gegen die Feststellungsverfügung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Denn die Klauseln sind im Interesse des Kunden und des Kreditinstituts, weil sie alleine der Sicherheit des Online-Banking und dem Datenschutz dienen. Sie regeln das Prinzip, dass der Kunden seine ihm vom Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Online-Banking-PIN und -TAN vor dem Zugriff Dritter schützen soll. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese "Schlüssel zum Kundenkonto" für unberechtigte Zugriffe auf Kundenkontendaten und missbräuchliche Transaktionen eingesetzt werden. (Bankenverband: ra)
eingetragen: 28.07.16 Home & Newsletterlauf: 09.09.16
Bankenverband: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Einführung der NIS2-Richtlinie der EU, die bis Oktober 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden soll(te), bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Trotz der verbindlichen Frist scheinen viele EU-Länder, darunter auch Deutschland, nicht ausreichend vorbereitet zu sein, um diese rechtzeitig zu erfüllen.
Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.
Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.
148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.
Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen