CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz


Bankenverband legt Orientierungshilfe zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex vor
Ein Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex



Der Bundestag hat das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Demnach müssen künftig große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lage- bzw. Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen, die im Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange sowie zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung bestehen. Der Bankenverband unterstützt diese Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, betonte: "Die privaten Banken bekennen sich zum Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung. Schon heute haben viele Banken ökologische Belange aufgrund der Entwicklungen im Umwelt- und Klimaschutz in ihr operatives Geschäft integriert und beziehen ausführlich in ihren Nachhaltigkeitsberichten Stellung dazu."

Ein Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex. Um gerade die mittelständischen Banken, die bisher nicht über Nachhaltigkeitsaspekte berichtet haben und künftig der Berichtspflicht unterliegen, zu unterstützen, hat der Bankenverband in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung eine Orientierungshilfe vorgelegt.

Andreas Krautscheid, sagte: "Bei den im Gesetz geforderten Mindestvorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung sind viele Details noch klärungsbedürftig. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex ist hier eine gute Richtschnur, weil praxisbezogen erläutert wird, wie Berichterstattung auch in der Kreditwirtschaft genutzt werden kann." (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 12.04.17
Home & Newsletterlauf: 18.04.17

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen