Ausbildung und befristete Arbeitsverhältnisse


Agad kommentiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im Anschluss an eine Ausbildung
"Widersinnig, wenn eine Befristung mit einem Arbeitnehmer nicht mehr möglich wäre, wenn dieser Jahrzehnte zuvor eine Ausbildung bei demselben Arbeitgeber absolviert hat"


(04.10.11) - Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (Agad) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.09.2011 (7 AZR 375/10) zur Befristung von Arbeitsverhältnissen im Anschluss an eine Berufsausbildung. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, mit dem der Arbeitgeber eine sachgrundlose Befristung vereinbart hatte. Der Arbeitnehmer hielt diese sachgrundlose Befristung für unwirksam, da er fast vier Jahrzehnte zuvor eine Ausbildung bei einem Rechtsvorgänger des Arbeitgebers absolviert hatte.

"Diese Klage war grotesk. Der Gesetzgeber will sogenannte Kettenbefristungen vermeiden. Anderenfalls könnten sich zwei Arbeitgeber jeweils mit 2-jährigen Befristungen abwechseln. Der Arbeitnehmer würde dann nie unbefristet beschäftigt", erklärt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des Agad. "Es wäre aber völlig widersinnig, wenn eine Befristung mit einem Arbeitnehmer nicht mehr möglich wäre, wenn dieser Jahrzehnte zuvor eine Ausbildung bei demselben Arbeitgeber absolviert hat. Dies schadet einerseits großen Unternehmen, die schon Detektive einsetzen müssten, um zu überprüfen, ob ein Bewerber jemals zuvor Auszubildender war", kritisiert Klug weiter. "Letztlich wäre mit einer solchen Rechtsprechung auch den Arbeitnehmern nicht geholfen".

Das Bundesarbeitsgericht hat schon mit Urteil vom 06.04.2011 (7 AZR 716/09) die Befristungsrechtsprechung gelockert. Derselbe Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer erneut befristet (ohne Sachgrund) beschäftigen, wenn die Zuvor-Beschäftigung mindestens 2 Jahre zurückliegt. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass eine Ausbildung kein vorheriges Arbeitsverhältnis sei. "Die Ausbildung ist etwas anderes. Dem Arbeitgeber muss nach Ausbildungsende zugestanden werden, den Ex-Azubi zunächst wie jeden anderen Bewerber befristet einzustellen", betont Dr. Klug. "Das BAG ist glücklicherweise nicht der Versuchung verfallen, wie Gewerkschaften und Teile der Politik, die Befristungsmöglichkeit unnötig zu verteufeln", stellt der Hauptgeschäftsführer des Agad klar. (Agad: ra)

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen