Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Modernisierungsvorhaben am Haus


Förderwürdig sind einzelne Modernisierungsmaßnahmen künftig nur dann, wenn sie hohe energetische Anforderungen erfüllen und ein ganzheitliches Gebäudekonzept unterstützen
Wahl zwischen zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen


(11.03.11) - Die KfW Bankengruppe fördert ab 1. März wieder Einzelmaßnahmen und Maßnahmenkombinationen im Bereich des energieeffizienten Sanierens. "Hausbesitzer, die bereits mit dem Gedanken einer nachträglichen Dämmung, einer Heizungserneuerung oder dem Austausch alter Fenster gespielt haben, sollten sich jetzt konkret zu neuen Fördermöglichkeiten beraten lassen", so Hanno Lang-Berens, Energieexperte der Verbraucherzentrale Bayern.

Förderwürdig sind einzelne Modernisierungsmaßnahmen künftig nur dann, wenn sie hohe energetische Anforderungen erfüllen und ein ganzheitliches Gebäudekonzept unterstützen. Eigentümer, die den Energiestandard ihres Hauses auf diese Weise schrittweise verbessern möchten, haben die Wahl zwischen zinsgünstigen Krediten oder Investitionszuschüssen.

Die Förderung beträgt in der Zuschussvariante 5 Prozent der Investitionskosten. Sie gilt aber nur für Ein- bis Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, wobei die Grenze bei maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit liegt.

Wer Modernisierungsvorhaben am Haus plant und Fragen zu Förderprogrammen hat, kann sich an die anbieterunabhängigen Energieexperten der Verbraucherzentrale wenden unter der Telefonnummer 09001-3637443 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen). Es kann auch ein persönlicher Termin für fünf Euro in der nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbart werden. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)

Verbraucherzentrale Bayern: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen