Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Datenschutz: Betriebe müssen künftig umdenken


Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO schafft neue Situation
TÜV SÜD DSI: Rechtliche Regelungen für Auftragsdatenverarbeitung



Werden personenbezogene Daten im Auftrag für ein anderes Unternehmen verarbeitet, spricht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von der Auftragsdatenverarbeitung. Es verpflichtet den Auftraggeber, einen Vertrag mit dem Dienstleister zu schließen und diesen regelmäßig und wiederholt hinsichtlich der getroffenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz zu prüfen. Die Ergebnisse des Datenschutzindikators (DSI) von TÜV SÜD und LMU München zeigen aber, dass 41 Prozent der Befragten keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben und nur gut ein Drittel (36 Prozent) regelmäßig kontrolliert, ob ihre externen Dienstleister die Datenschutzpflichten einhalten.

Mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung ("EU-DSGVO") müssen Betriebe künftig umdenken, da aus der bekannten Auftragsdatenverarbeitung die "Auftragsverarbeitung" wird. Viele der bisher gültigen Anforderungen finden sich auch in der neuen Gesetzgebung wieder, neu ist aber die ausdrückliche Forderung nach Garantien auf Seiten des Dienstleisters, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden. Zudem kann der bislang schriftlich abzuschließende Vertrag zukünftig auch elektronisch geschlossen werden. Der gesetzliche Anforderungskatalog an inhaltliche Regelungen fordert dabei über das bisherige Maß in Deutschland hinausgehende inhaltliche Absprachen.

Die EU-DSGVO schafft daneben eine "neue Form" der arbeitsteiligen Zusammenarbeit zweier verantwortlicher Stellen. Zukünftig können zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel zur Verarbeitung festlegen und sind dann gemeinsam Verantwortliche. Die Vereinbarung muss in transparenter Form erfolgen und Auskunft darüber geben, welche verantwortliche Stelle welche Aufgabe hat. Dabei muss vor allem auf die Informationspflichten sowie die Rechte der betroffenen Endkunden eingegangen werden.
Unternehmen sollten vor diesem Hintergrund die bestehenden Verträge überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Vielleicht stellt auch die gemeinschaftliche Zusammenarbeit die für beide Seiten bessere Alternative dar. Auf Nummer sicher gehen Unternehmen mit ihren Dienstleistern für die Auftragsverarbeitung, wenn sie sich an Zertifikaten wie "TÜV SÜD Zertifizierte Auftragsdatenverarbeitung" orientieren. Damit weisen Betriebe nach, dass ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz geeignet und angemessen sind. (TÜV SÜD: ra)

eingetragen: 03.01.17
Home & Newsletterlauf: 24.01.17

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Cyber-Resilienz stärken

    Verlust sensibler Daten, enormer finanzieller Schaden oder die Störung der öffentlichen Ordnung - Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen und Finanzinstitute können erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen haben. Die Europäische Union hat deshalb die NIS2-Richtlinie und den Digital Operational Resilience Act (DORA) eingeführt, um diese zu minimieren.

  • KI im Arbeitsalltag: Werkzeug, kein Wundermittel

    Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden nutzen laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom inzwischen KI-basierte Chatbots. Wie gut die Ergebnisse ausfallen, die diese Bots und andere KI-Tools liefern, hängt allerdings wesentlich von der verwendeten Datengrundlage und einem wirklich sinnvollen Einsatzszenario ab.

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen