Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Übergangsfristen noch nicht klar


Die ISO 45001 kommt – Ablösung des Standards BS OHSAS 18001 durch den internationalen Standard voraussichtlich im März 2018
High Level Structure einer der Vorteile für Konzerne und Mittelstand bei der Implementierung



Unternehmen, die nach BS OHSAS 18001 zertifiziert sind, müssen sich auf veränderte Anforderungen im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutzmanagement einstellen. Die geheime Abstimmung über die zweite Entwurfsversion der ISO 45001 in der internationalen Normkomission ergab die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit. Damit ist die lang erwartete internationale Norm für Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement beschlossene Sache. Die ISO 45001 wird den British Standard for Occupational Health- and Safety Assessment Series ablösen.

Auf einer zweitägigen Zusammenkunft in Malaysia im September 2017 wird die Normkommission noch einmal zusammenkommen, um die Ergebnisse der Abstimmung sowie die Kommentare auszuwerten. In dieser Phase entscheidet sich, ob noch ein Schlussentwurf erforderlich ist oder die Norm bereits 2017 veröffentlicht wird. TÜV Rheinland hält es angesichts der Vielzahl der Kommentare allerdings für wahrscheinlich, dass es einen Final Draft geben und die Norm erst im März 2018 veröffentlicht wird.

Noch unklar ist bis heute die Dauer der Übergangsfrist, also des Zeitraums, in dem Unternehmen die Implementierung und Zertifizierung der ISO 45001 in Angriff nehmen können bzw. zu welchem Zeitpunkt der BS OHSAS 18001 ersatzlos erlischt. Interessant ist die ISO 45001 für alle Unternehmen, die international tätig sind und einen unabhängigen Nachweis darüber benötigen, dass sie im betrieblichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz global verbindliche Standards einhalten.

Mit der ISO 45001 wendet die Normkommission unter anderem die High Level Structure an, die bereits aus den neuesten Versionen der ISO-Normen 14001 (Umwelt) und 9001 (Qualität) bekannt ist. Damit werden nun die gängigen Normen für Managementsysteme eine einheitliche Struktur haben. Dies erleichtert insbesondere die Einführung eines integrierten Managementsystems.

Die ISO 45001 stellt unter anderem neue Anforderungen an die Qualifizierung der Auditoren. In der Praxis kann das bedeuten, für die nächste Re-Zertifizierung den Auditor wechseln zu müssen. Außerdem gelten neue Kalkulationsvorgaben zur Festlegung der Auditzeit, was unter Umständen einen deutlichen Eingriff in die Unternehmensplanung erforderlich macht. (TÜV Rheinland: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 06.10.17

TÜV Rheinland: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen