Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Umfangreiche fortlaufende Prüfpflichten


BGH verschärft Prüfungspflichten für Internetdienstanbieter:
File-Hosting-Diensten müssen sich künftig bei Anzeigen von Urheberrechtsverletzungen
Mit dem Grundsatz "notice und take down" können sich File-Hosting-Anbieter nicht mehr aus der Verantwortung stehlen

(21.10.13) - Anbieter von File-Hosting-Diensten müssen sich künftig bei Anzeigen von Urheberrechtsverletzungen durch öffentlich-zugänglich gemachte Dateien aktiv auf die Suche nach entsprechenden Linksammlungen begeben und diese aus ihrem Angebot entfernen. In seiner aktuellen Entscheidung vom 15.08.2013 (Az. I ZR 80/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass für die Anbieter von Internetdiensten die Verantwortungslosigkeit endet, wo die klare Kenntnis von einem Rechtsverstoß beginnt. Darauf weist die Kanzlei SNP | Schlawien Partnerschaft hin.

Horst Leis, LL.M., Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz bei SNP| Schlawien Partnerschaft Düsseldorf, erklärt, dass sich die Anbieter von Cloud-Diensten und anderen Diensteangeboten ab jetzt nicht mehr pauschal mit dem Hinweis auf die reine Plattformbereitstellung (notice and take down) der Verantwortung entziehen können.

Die Entscheidung stellt aber auch klar, dass der Inhaber von Rechten an Musik-, Filmtiteln oder Marken und anderen Schutzrechten eine klare Verletzungshandlung benennen muss. Die reine Vermutung, dass Verletzungen begangen werden, reicht dagegen nicht aus.

"Gleichzeitig legt die aktuelle Entscheidung des BGH vom 15.08.2013 dem Diensteanbieter – soweit sein Konzept geeignet ist, einer Verschleierung und damit einer Verletzungshandlung Vorschub zu leisten – nach Kenntniserlangung der konkreten Verletzung aber auch umfangreiche fortlaufende Prüfpflichten auf. Diese sehen neben der Löschung der konkreten Verletzung auch eine dann andauernde Überwachung von Linksammlungen über allgemeine Suchmaschinen wie Google, Facebook oder Twitter - gegebenenfalls sogar unter Einsatz von sog. Webcrawlern - hinsichtlich dieses konkreten Verstoßes vor. Auch die Masse der benannten Verstöße ändert an dieser Verpflichtung nichts", erklärt Rechtsanwalt Horst Leis.

Mit seiner Entscheidung befindet sich der BGH auf einer Linie mit den Vorgängerentscheidungen Rapidshare (BGH, Urteil vom 12.7.2012 - I ZR 18/11) und anderen Entscheidungen wie z.B. für Marken im Fall Rolex (BGH, Urteil vom 11. 3. 2004 - I ZR 304/01). (SNP | Schlawien Partnerschaft: ra)

SNP | Schlawien Partnerschaft: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen