Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Neue Energie-Label auf Elektrogeräten


Das ist neu im Digitaljahr 2021: Elektronische Patientenakte - Homeoffice-Pauschale - Wer beim Online-Shoppen mit Kreditkarte zahlen möchte, muss seit dem 1. Januar 2021 eine zusätzliche Sicherheitsstufe nehmen
Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzrechts beschlossen, das verschiedene Änderungen für Unternehmen und Verbraucher enthält



2021 gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen für 2021 zusammengetragen.

Start der Elektronischen Patientenakte
Am 1. Januar 2021 startete die Einführungsphase der elektronischen Patientenakte (ePA). Alle gesetzlichen Krankenversicherungen müssen ihren Patienten dann auf Wunsch eine solche digitale Akte zur Verfügung stellen, die Nutzung ist aber freiwillig. Versicherte behalten zudem die Hoheit darüber, welche Informationen in der ePA gespeichert werden. Sie soll zukünftig einen schnellen Zugriff auf medizinischen Daten, Diagnosen oder auch den Impfpass ermöglichen. Im weiteren Jahresverlauf soll die elektronische Patientenakte auch in Arztpraxen verfügbar gemacht werden.

Erstmals Homeoffice-Pauschale
Für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem Steuerpflichtige ihre gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, können sie einen pauschalen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Dies gilt auch, wenn die üblichen Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt sind. So kann die Tätigkeit z. B. auch in der Küche oder im Wohnzimmer ausgeübt werden.

Allerdings wird die Pauschale auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Jahr angerechnet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer keine zusätzliche Steuerersparnis haben, wenn ihre gesamten Werbungskosten den Betrag von 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Online-Bezahlen mit Kreditkarte
Wer beim Online-Shoppen mit Kreditkarte zahlen möchte, muss ab dem 1. Januar 2021 eine zusätzliche Sicherheitsstufe nehmen. Die Prüfziffer auf der Rückseite der Karte reicht dann nicht mehr aus, um eine Kreditkartenzahlung vorzunehmen. Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung müssen zwei der drei folgenden Faktoren erfüllt werden: Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Karte), Inhärenz (z. B. Fingerabdruck).

Ein häufig verwendetes, zusätzliches Sicherheitsverfahren ist etwa, eine Transaktionsnummer (TAN) an ein Mobiltelefon zu schicken (Wissen). Diese TAN muss dann bei Bezahlvorgängen im Internet eingegeben werden, um eine Zahlung zu genehmigen. Damit soll die Sicherheit beim Bezahlen im Internet gestärkt und Kartenmissbrauch vorgebeugt werden.

Änderungen bei Energie-Labeln
Für einige Elektrogeräte gelten ab dem 1. März 2021 neue Label für Energieeffizienz. Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie Fernseher und Monitore werden dann nur noch in den Klassen A bis G eingestuft. Vormalige Bezeichnungen wie A+++ oder A++ entfallen. Gleichzeitig steigen damit auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte, denn die einzelnen Klassen sind granularer abgetrennt.

Neustart für Gründer erleichtert
Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Insolvenzrechts beschlossen, das verschiedene Änderungen für Unternehmen und Verbraucher enthält. Mit dem Gesetz wird die Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre verkürzt, sodass Verbraucher und nicht erfolgreiche Gründer schneller als bisher eine Chance auf einen Neuanfang erhalten. Außerdem schafft das neue Gesetz eine neue Möglichkeit, ein Unternehmen ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Rückkehr zu regulären Mehrwertsteuersätzen
Ab 1. Januar 2021 gelten wieder die regulären Mehrwertsteuersätze von 19 Prozent und 7 Prozent für ermäßigt besteuerte Umsätze. Die Mehrwertsteuersätze waren zum 1. Juli 2020 auf 16 bzw. 5 Prozent gesenkt worden, um den Einbruch der Wirtschaft nach dem ersten Corona-Lockdown zu mildern. (Bitkom: ra)

eingetragen: 13.01.21
Newsletterlauf: 12.02.21

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen