Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Maßnahmen für die NIS2-Compliance


NIS2 stellt rechtsverbindliche Anforderungen für die Cybersicherheit - Dabei gelten enge Fristen bei Meldepflichten
Die Richtlinie fordert Maßnahmen zum Risikomanagement, die zwar üblichen bewährten Verfahren entsprechen



Bis 17. Oktober 2024 müssen die neuen EU-Richtlinien zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) von allen Mitgliedstaaten durch lokale Gesetzgebung umgesetzt werden. Als Strafrahmen legt die EU bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fest. Deutschland könnte sogar noch strengere Vorgaben und höhere Strafen beschließen. Zudem kann die Unternehmensleitung bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden.

Warum NIS2?
Heute werden Unternehmen aller Größen und Branchen ständig von Cyberkriminellen angegriffen. Für Schutzmaßnahmen gab es bisher keine allgemein gültige Richtlinie in der EU. Die erste NIS-Version betraf nur wenige Unternehmen und bei Nichteinhaltung drohten keine relevanten Konsequenzen. NIS2 enthält deutlich strengere Vorgaben und schließt wesentlich mehr Unternehmen ein. Allein in Deutschland sind laut Bundesinnenministerium rund 29.000 Firmen und öffentliche Einrichtungen betroffen. Geht es nach dem TÜV Nord könnten sogar bis zu 40.000 von NIS2 betroffen sein.

Die NIS2 stellt rechtsverbindliche Anforderungen für die Cybersicherheit. Dabei gelten enge Fristen bei Meldepflichten. Innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung eines erheblichen Vorfalls ist ein erster Bericht oder eine "Frühwarnung" an die zuständige nationale Behörde oder das Computer Security Incident Response Team (CSIRT) zu übermitteln. Zudem erhalten Aufsichtsbehörden weitreichende Befugnisse, einschließlich Inspektionen vor Ort.

Was müssen Unternehmen tun?
Die Richtlinie fordert Maßnahmen zum Risikomanagement, die zwar üblichen bewährten Verfahren entsprechen. Aber insbesondere die vielen Unternehmen, welche erstmals unter die NIS2 fallen, müssen ihre Cybersicherheitskapazitäten prüfen und bei Bedarf erweitern. Dafür gibt es verschiedene Tools, Best Practices und Frameworks, die sie nutzen können. Zum Beispiel bietet Darktrace zahlreiche Funktionen in den Bereichen Sichtbarkeit, Behandlung von Vorfällen und Berichterstattung. So sind die von der NIS2 geforderten Maßnahmen weder umstritten noch alarmierend, sondern helfen Unternehmen bei der Verbesserung ihres Sicherheitsstatus.

Der Einsatz von KI ist zwar nicht unbedingt erforderlich, doch die NIS2 empfiehlt, dass "die Mitgliedstaaten den Einsatz jeglicher innovativen Technologie, einschließlich künstlicher Intelligenz, fördern sollten". Da die vorläufige Fassung des NIS2-Textes von Mai 2022 stammt – sechs Monate bevor ChatGPT und andere Tools für generative KI bekannt wurden – bleibt der Hinweis recht vage. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass in neueren Fassungen oder Ergänzungen sogar KI als Sicherheitstechnologie gefordert wird.

Was sollten Unternehmen konkret umsetzen?
Einen wichtigen Punkt in der NIS2-Richtlinie bildet der aktive Cyberschutz. Dieser wird definiert als "die aktive Verhütung, Erkennung, Überwachung, Analyse und Begrenzung von Vorfällen bei der Netzsicherheit". Damit reicht ganz klar ein passiver Schutz nicht mehr aus. Statt auf Angriffe zu warten und darauf zu reagieren, müssen Unternehmen aktiv nach Schwachstellen, Attacken und Anzeichen für Kompromittierungen suchen. (Darktrace: ra)

eingetragen: 24.05.24
Newsletterlauf: 08.07.24

Sie wollen mehr erfahren?
Einen aktiven Cyberschutz kann zum Beispiel die selbstlernende Cyber-KI-Technologie von Darktrace bieten.

Darktrace: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Nachhaltigkeitsberichtsstandards

    "Wie steht Ihr Unternehmen beim Thema Nachhaltigkeit da?" ? darauf lässt sich zukünftig nicht mehr mit einem "Och, ganz gut" antworten. Die EU-Richtlinie "Corporate Sustainability Reporting Directive" ("Unternehmensnachhaltigkeitsberichtspflicht", CSRD) sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Sie verpflichtet zunächst börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, im Jahr 2025 rückwirkend für 2024 zu berichten. Nicht irgendwie, sondern gemäß der ESRS, der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards. In den Folgejahren wird es dann auch kleinere und nicht börsennotierte Unternehmen treffen.

  • Gehaltsabrechnungen korrekt erstellen

    Bis zu 80 Prozent der Gehaltsabrechnungen sind nicht korrekt und jedes zweite Unternehmen musste daher bereits Strafen zahlen. Neben finanziellen und rechtlichen Folgen beeinträchtigen fehlerhafte Abrechnungen auch die Mitarbeiterzufriedenheit. Internationale Teams verstärken diese Problematik weiter, da das Gehaltsmanagement aufgrund unterschiedlicher landesspezifischer Vorschriften noch komplizierter ist.

  • Sanktionen bei Nichteinhaltung

    Am 5. Juli 2024 veröffentlichte die EU den finalen Gesetzestext zur EU-Lieferkettenrichtlinie, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Nun haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht umzuwandeln. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz über 450 Mio. Euro.

  • Regulierung und Beaufsichtigung von Banken

    Nach der Finanzkrise 2008 war es notwendig, die aufsichtsrechtliche Regulierung der Banken zu verändern. Damit sollte die Finanzstabilität gesichert werden. Seitdem hat sich das europäische Bankensystem als stabil und das Regulierungssystem als wirksam erwiesen, beispielsweise während der Turbulenzen rund um das US-amerikanische Bankensystem im Frühjahr 2023.

  • Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs

    Zugriffs-Zertifizierung beschreibt die unabhängige Prüfung der Zugriffsrechte durch einen Auditor. Dieser untersucht, ob die den Benutzern gewährten Rechte wirklich notwendig sind. Ein gründlicher Prozess zur Zertifizierung des Benutzerzugriffs stellt sicher, dass die digitale Identität jedes Mitarbeiters nur die Berechtigungen hat, welche für die Erfüllung seiner Aufgaben nötig sind. So wird auch die Sicherheit der internen Daten gewährleistet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen