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Maßnahmen für die NIS2-Compliance


NIS2 stellt rechtsverbindliche Anforderungen für die Cybersicherheit - Dabei gelten enge Fristen bei Meldepflichten
Die Richtlinie fordert Maßnahmen zum Risikomanagement, die zwar üblichen bewährten Verfahren entsprechen



Bis 17. Oktober 2024 müssen die neuen EU-Richtlinien zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) von allen Mitgliedstaaten durch lokale Gesetzgebung umgesetzt werden. Als Strafrahmen legt die EU bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fest. Deutschland könnte sogar noch strengere Vorgaben und höhere Strafen beschließen. Zudem kann die Unternehmensleitung bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden.

Warum NIS2?
Heute werden Unternehmen aller Größen und Branchen ständig von Cyberkriminellen angegriffen. Für Schutzmaßnahmen gab es bisher keine allgemein gültige Richtlinie in der EU. Die erste NIS-Version betraf nur wenige Unternehmen und bei Nichteinhaltung drohten keine relevanten Konsequenzen. NIS2 enthält deutlich strengere Vorgaben und schließt wesentlich mehr Unternehmen ein. Allein in Deutschland sind laut Bundesinnenministerium rund 29.000 Firmen und öffentliche Einrichtungen betroffen. Geht es nach dem TÜV Nord könnten sogar bis zu 40.000 von NIS2 betroffen sein.

Die NIS2 stellt rechtsverbindliche Anforderungen für die Cybersicherheit. Dabei gelten enge Fristen bei Meldepflichten. Innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung eines erheblichen Vorfalls ist ein erster Bericht oder eine "Frühwarnung" an die zuständige nationale Behörde oder das Computer Security Incident Response Team (CSIRT) zu übermitteln. Zudem erhalten Aufsichtsbehörden weitreichende Befugnisse, einschließlich Inspektionen vor Ort.

Was müssen Unternehmen tun?
Die Richtlinie fordert Maßnahmen zum Risikomanagement, die zwar üblichen bewährten Verfahren entsprechen. Aber insbesondere die vielen Unternehmen, welche erstmals unter die NIS2 fallen, müssen ihre Cybersicherheitskapazitäten prüfen und bei Bedarf erweitern. Dafür gibt es verschiedene Tools, Best Practices und Frameworks, die sie nutzen können. Zum Beispiel bietet Darktrace zahlreiche Funktionen in den Bereichen Sichtbarkeit, Behandlung von Vorfällen und Berichterstattung. So sind die von der NIS2 geforderten Maßnahmen weder umstritten noch alarmierend, sondern helfen Unternehmen bei der Verbesserung ihres Sicherheitsstatus.

Der Einsatz von KI ist zwar nicht unbedingt erforderlich, doch die NIS2 empfiehlt, dass "die Mitgliedstaaten den Einsatz jeglicher innovativen Technologie, einschließlich künstlicher Intelligenz, fördern sollten". Da die vorläufige Fassung des NIS2-Textes von Mai 2022 stammt – sechs Monate bevor ChatGPT und andere Tools für generative KI bekannt wurden – bleibt der Hinweis recht vage. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass in neueren Fassungen oder Ergänzungen sogar KI als Sicherheitstechnologie gefordert wird.

Was sollten Unternehmen konkret umsetzen?
Einen wichtigen Punkt in der NIS2-Richtlinie bildet der aktive Cyberschutz. Dieser wird definiert als "die aktive Verhütung, Erkennung, Überwachung, Analyse und Begrenzung von Vorfällen bei der Netzsicherheit". Damit reicht ganz klar ein passiver Schutz nicht mehr aus. Statt auf Angriffe zu warten und darauf zu reagieren, müssen Unternehmen aktiv nach Schwachstellen, Attacken und Anzeichen für Kompromittierungen suchen. (Darktrace: ra)

eingetragen: 24.05.24
Newsletterlauf: 08.07.24

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Einen aktiven Cyberschutz kann zum Beispiel die selbstlernende Cyber-KI-Technologie von Darktrace bieten.

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