Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Handling von Umweltregularien


Fallen bei der Beauftragung von Compliance-Service (Umwelt-Datensammler) durch Kunden / Lieferanten
Bei der Beauftragung externer Firmen für die Beschaffung von Compliance-Daten ist im Vorfeld zu prüfen, ob der Auftragsverarbeiter national oder international aufgestellt ist



Im Tagesgeschäft der Elektronik spielen Umweltregularien eine immer wichtigere Rolle und stellen nicht nur die Distribution sondern auch andere Unternehmen entlang der Supply Chain vor Herausforderungen. Um das Handling zu vereinfachen, werden verschiedene Aufgaben wie die Beschaffung von Umweltbescheinigungen gerne an Drittfirmen ausgelagert. Allerdings gibt es hier Fallstricke, so dass der FBDi empfiehlt, besondere Beachtung auf nachfolgende Punkte zu legen:

NDA - Bei der Übertragung der Lieferantendaten ist zuerst zu überprüfen, ob es eine Geheimhaltungsvereinbarung gibt. Als Bestandteil jeder Vereinbarung ist es untersagt, Informationen jeglicher Art an unbeteiligte Dritte weiterzuleiten, so dass man durch die Weitergabe bereits gegen diese Klausel verstößt. Sollte es unumgänglich sein, diesen Wunsch eines Kunden zu erfüllen, muss das explizit vertraglich geregelt werden, sowohl in punkto Richtung als auch Art und Umfang der Daten. Das bedeutet eine Sondervereinbarung mit allen Lieferanten.

Kontaktdaten - Oft werden der Einfachheit halber mit den Firmendaten zur Beschaffung der Umweltbescheinigungen auch Ansprechpartner mit eMail-Adressen weitergeleitet. Gerne übersieht man dabei, dass es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, die für den Ablauf einer Geschäftsbeziehung erhoben wurden, und die für diesen Zweck gebunden sind (Art. 6 Absatz 2 der DSGVO). Weil ein Weiterreichen dieser Daten nicht der Zweckmäßigkeit unterliegt, stellt dies einen meldewürdigen Verstoß dar (Art. 77 DSGVO). Die Grundsätze für die Verarbeitung sind in Art. 5 der DSGVO geregelt, und die Rechtmäßigkeit ist in diesem Zusammenhand nicht ersichtlich.

Nationales oder internationales Unternehmen – Bei der Beauftragung externer Firmen für die Beschaffung von Compliance-Daten ist im Vorfeld zu prüfen, ob der Auftragsverarbeiter national oder international aufgestellt ist. Handelt es sich um eine global agierende Firma, ist zu hinterfragen, welche Niederlassung Zugriff auf diese Daten hat. Zu prüfen ist insbesondere, ob sich die Niederlassungen in einem nach DSGVO vertrauenswürdigen ‚Drittland‘ befinden. In diesem Drittland muss eine gewisse Rechtsstaatlichkeit gewährt sein, und das Schutzniveau der DSGVO (Art. 45 & 46) entsprechen.

Das Fazit des FBDi lautet also: Ob und wie weit ein Lieferant den Wünschen seines Kunden in dieser Richtung nachkommt, muss jeder für sich entscheiden. Eine Verpflichtung besteht jedoch nur innerhalb der Lieferkette. Diese bietet die größtmögliche Rechtssicherheit. Eine Mitteilung, dass der Compliance-Service im Auftrag des Kunden handelt, ist nicht ausreichend, wenn keine Bestätigung der Überprüfung der oben genannten Punkte aufgeführt wird. (FBDi: ra)

eingetragen: 11.02.22
Newsletterlauf: 26.04.22

FBDi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Cyber-Resilienz stärken

    Verlust sensibler Daten, enormer finanzieller Schaden oder die Störung der öffentlichen Ordnung - Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen und Finanzinstitute können erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen haben. Die Europäische Union hat deshalb die NIS2-Richtlinie und den Digital Operational Resilience Act (DORA) eingeführt, um diese zu minimieren.

  • KI im Arbeitsalltag: Werkzeug, kein Wundermittel

    Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden nutzen laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom inzwischen KI-basierte Chatbots. Wie gut die Ergebnisse ausfallen, die diese Bots und andere KI-Tools liefern, hängt allerdings wesentlich von der verwendeten Datengrundlage und einem wirklich sinnvollen Einsatzszenario ab.

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen