eBay-Händler: Schnell AGB anpassen, bevor eine Abmahnung droht Rechtstexte entsprechend prüfen lassen
(26.01.15) - eBay.de führt Warenkorb und Gastzugang ein und stellt damit Händler vor neue rechtliche Herausforderungen. Während der Pilotphase führte eBay.de für einige Käufer den Warenkorb ein. Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft wurde diese Funktion nun auf dem gesamten Marktplatz ausgerollt und sorgt dafür, dass eBay-Händler noch schnell ihre AGB auf diese Änderung anpassen sollten.
Der Händlerschutz hat seine Mitglieder weiterhin darüber informiert, dass diese neue Warenkorbfunktion als eBay-Mitglied oder aber auch als "Kaufen als Gast" genutzt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass bei Gästen der Artikelpreis unter 500.- Euro liegen muss. Bezahlt werden kann dann per PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift.
"Ausgerechnet vor Weihnachten waren eBay-Händler nun angehalten, Ihre AGB anzupassen", so Händlerschutz-Vorstand Markus P. Herbig. "Mit der Warenkorbfunktion erweitert eBay.de nun ihren Marktplatz um ein Detail, welches bei Online-Shops zum Standard gehört. Ich empfehle jedem eBay-Händler daher, seine Rechtstexte entsprechend prüfen zu lassen."
Für eBay.de könnten die Neuerungen durchaus nützlich sein. So mancher Kommentar im Internet hat sich eine Gast-Funktion auf dem Marktplatz gewünscht und könnte so eBay.de attraktiver machen. Als eBay-Händler sollte man prüfen, ob die verwendeten Rechtstexte diese Neuerungen abdeckt, um teure Abmahnungen zu vermeiden. (Händlerschutz, Partner der Händler: ra)
Händlerschutz, Partner der Händler: Steckbrief
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