Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Gesetzliche Urlaubsanspruch unabdingbar


Gesetzlicher Urlaubsanspruch auch bei unbezahltem Sonderurlaub
Für den Arbeitgeber nur schwer nachvollziehbar, dass dem "Weltumsegler" während eines "Sabbaticals" auch noch Urlaubstage zu vergüten hat

(01.07.14) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 06. Mai 2014 (9 AZR 678/12) den Urlaubsanspruch auch während der Zeit unbezahlten Sonderurlaubs bestätigt. Für Rechtsanwalt Dr. Oliver K.- F. Klug, Hauptgeschäftsführer des "Agad Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. zeigt diese Entscheidung, dass für den Arbeitgeber Vorsicht bei der Vereinbarung von unbezahlten Sonderurlaubsphasen geboten ist.

"Es ist für den Arbeitgeber nur schwer nachvollziehbar, dass er beispielsweise dem "Weltumsegler" während eines "Sabbaticals" auch noch Urlaubstage zu vergüten hat. Von der Vereinbarung solcher unbezahlter Sonderurlaubsphasen sollte daher nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des "Agad.

Die Klägerin war bei einer Universitätsklinik als Krankenschwester beschäftigt und hatte vom 01. Januar 2011 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 30. September 2011 unbezahlten Sonderurlaub. Danach verlangte sie die Abgeltung von 15 Urlaubstagen aus dem Jahr 2011. Das BAG hat wie das LAG Berlin-Brandenburg diesen Anspruch bestätigt.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch sei unabdingbar. Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordere nur den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit. Zwar sähen spezialgesetzliche Regelungen für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Kürzung des Urlaubs bei Elternzeit (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG) oder Wehrdienst (§ 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG) vor. Eine Kürzungsregelung beim Ruhen des Arbeitsverhältnisses während einer Pflegezeit (§§ 3,4 PflegeZG) finde sich dagegen nicht.

Vereinbarten die Parteien das Ruhen des Arbeitsverhältnisses, habe dies keine Auswirkungen auf das Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs. Auch sei der Arbeitgeber zu keiner Kürzung berechtigt. (Agad: ra)

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Invests

  • Compliance, die gelebt wird

    Trotz strikterer Cybersecurity- und Compliance-Vorgaben behandeln viele KMU die Dokumentation ihrer IT-Infrastruktur noch stiefmütterlich. Dabei birgt fehlende oder unvollständige Dokumentation das Risiko von ineffizientem Troubleshooting und teuren Fehlentscheidungen. Ohne verlässliche Informationen zu Netzstrukturen, Systemabhängigkeiten oder Rechten wird jeder Incident zur Blackbox.

  • Echtzeitüberweisungen gemäß IPR

    Zahlungsdienstleister stehen unter Druck: Bis Oktober dieses Jahres müssen sie die Verification of Payee (VOP) umgesetzt haben und die Versendung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) möglich machen. NTT Data erklärt die größten Hürden - und wie sie bis zur Deadline überwunden werden können.

  • PCI-DSS und Sichtbarkeit

    Als anerkanntes Security Framework ist der Payment-Card-Industry-Data-Security-Standard (kurz: PCI-DSS) für Anbieter von Kreditkartentransaktionen ein absolutes Compliance-Muss. Tiho Saric, Senior Sales Director bei Gigamon, verrät, wie die Einhaltung des Sicherheitsstandards dank Netzwerksichtbarkeit zum Kinderspiel wird.

  • Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

    Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz steht die deutsche Wirtschaft vor einer sicherheitspolitischen Zäsur. Ziel des juristischen Rahmenwerks ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken - und das über alle Sektoren hinweg: von Energie, Wasser und Telekommunikation über Gesundheit und Ernährung bis hin zum Transportwesen. Neben Konzernen geraten nun zunehmend auch mittelständische Betreiber in den Fokus.

  • E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten

    Unternehmen, die ein falsches Bild von der grundsätzlichen Aufbewahrung von E-Mails mit geschäftskritischen Inhalten haben, laufen Gefahr, gesetzliche Vorgaben der GoBD oder DSGVO zu missachten. Folglich müssen sie dann mit juristischen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Umso erstaunlicher ist es, dass zahlreiche Unternehmen ihrem Schutz noch immer nur wenig Bedeutung beimessen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen