Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Unternehmen verstoßen gegen das BDSG


Das Bundesdatenschutzgesetz ist zahlreichen Unternehmen noch ein Buch mit sieben Siegeln
Vielen ist nicht bewusst, welche Vorschriften es gibt und verletzen damit unabsichtlich geltendes Recht

(03.13.13) - Verstößt eine Firma gegen das Bundesdatenschutzgesetz, muss sie dafür geradestehen – unter Umständen sogar der Inhaber des Unternehmens. Vielen ist jedoch nicht bewusst, welche Vorschriften es gibt und verletzen damit unabsichtlich geltendes Recht. EgoSecure nennt Betroffene und Stolperfallen.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Erhebung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten. Die Basis für dieses Recht ist bereits im Grundgesetz verankert. Nahezu alle Unternehmen sind hiervon betroffen, denn es richtet sich an jede Firma, die personenbezogene Daten nutzt und damit unter anderem an:

>> Unternehmen, die bestimmte Leistungen an Endverbraucher vertreiben (Online-Shop, etc.)
>> Leistungen, die gewerblichen Kunden verkauft werden, die keine "juristische Person" sind (wie etwa Freiberufler)
>> Firmen, die Leistungen bei Lieferanten einkaufen, die keine juristischen Personen sind (zum Beispiel bei Einzelunternehmern)
>> Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen und deren Daten speichern und verarbeiten beziehungsweise Stellen ausschreiben und Bewerbungen erhalten.

Fazit: Fast alle großen und mittelständischen Firmen sind hiervon betroffen, denn auf die meisten treffen alle der genannten Punkte zu. Schon auf den bloßen Verdacht hin, es könnten Daten in falsche Hände geraten, wird die verantwortliche Aufsichtsbehörde aktiv.

Die fünf Gebote
Firmen wecken bereits Misstrauen, wenn sie es versäumen, an geeigneter Stelle ihren Datenschutzbeauftragten zu nennen. Doch das BDSG gibt auch bezüglich der technischen Anforderungen ganz konkrete Handlungsanweisungen, wie Daten korrekt zu verarbeiten sind. Aus diesen Anforderungen des Gesetzes lassen sich unter anderem die fünf folgenden technischen Punkte, die jedes Unternehmen beachten sollte, ableiten:

1. Zugriffskontrollen, die beschränken, wer, wann und unter welchen Umständen Einblick in personenbezogene Daten hat
2. Verschlüsselungslösungen nach dem aktuellen Stand der Technik
3. Protokollierungen, mit deren Hilfe sich im Schadensfall prüfen lässt, von wem, wann und in welchem Umfang auf personenbezogene Informationen zugegriffen wurde
4. ein effektiver Schutz gegen Malware (Schadsoftware)
5. strenge Kriterien für Cloud-Dienste (Hier sind die Auflagen derart streng, das viele gängige Cloud-Services für die Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten gar nicht in Frage kommen.)

"Verstoßen Firmen gegen das BDSG drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro – auch wenn kein konkreter Datenverlust vorliegt. Es kann aber auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung oder der IT-Leiter zur Folge haben", warnt Stephan Schmidt, Fachanwalt für IT-Recht bei TCI Rechtsanwälte. "Für jedes Unternehmen ist es unerlässlich, bei der Pflege und Aufbewahrung seiner digitalen Unterlagen einen lückenlosen Schutz der IT-Systeme zu gewährleisten. Es ist erschreckend zu sehen, wie viele Firmen sich ihrer Verantwortung nicht bewusst sind und kaum ahnen, welchen Risiken sie sich und ihre Kunden dadurch aussetzen." (EgoSecure: ra)


EgoSecure: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen