Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Internet-Domain kann gepfändet werden


Gericht: Die Rechte aus dem Domain-Vertrag seien pfändbare Vermögensrechte
Finanzamt habe mit der Pfändung auch keine sogenannten pfändungsfremden Ziele verfolgt, sondern sich das Zugriffsrecht auf die Ansprüche des Unternehmers aus dem Domain-Vertrag gesichert

(12.05.16) - Die Pfändung einer Internet-Domain ist möglich. In diesem Zusammenhang ist darunter nicht die rein technische Internetadresse zu verstehen, sondern die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Domain-Inhaber aus dem Vertrag zustehen, den er mit der Vergabestelle abgeschlossen hat. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und weist auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 16. September 2015 hin (AZ: 7 K 781/14 AO).

Der Betreiber eines Online-Shops für Unterhaltungselektronik hatte mit der in Deutschland zuständigen Registrierungsstelle für Internet-Domains einen Vertrag über die Registrierung einer Internet-Adresse geschlossen. Die Registrierungsstelle DeNIC, eine Genossenschaft, verwaltet und betreibt Internet-Domains und nimmt alle damit zusammenhängenden Aufgaben wahr. Wer eine Domain registrieren lassen will, kann sich an jeden Registrar/Provider aus deren Mitgliederliste wenden und dort die Registrierung in Auftrag geben. Unabhängig von der Entscheidung für einen Provider führt die Genossenschaft die Domainregistrierung selbst durch. Daher besteht neben dem Vertragsverhältnis mit einem Provider immer auch ein Vertragsverhältnis mit ihr.

Als der Unternehmer mit seinen Steuern in Verzug geriet, pfändete das Finanzamt auch seinen Anspruch auf Aufrechterhaltung der Registrierung der Internet-Domain. Die Genossenschaft forderte die Aufhebung der Pfändung.

Ohne Erfolg. Die Rechte aus dem Domainvertrag seien pfändbare Vermögensrechte, so das Gericht. Gepfändet würde nicht die Internet-Domain an sich, sondern alle schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Unternehmer als Domaininhaber gegenüber der Vergabestelle aus dem Vertrag zustünden. Das Finanzamt habe mit der Pfändung auch keine sogenannten pfändungsfremden Ziele verfolgt, sondern sich das Zugriffsrecht auf die Ansprüche des Unternehmers aus dem Domainvertrag gesichert.

Die Genossenschaft könne als Drittschuldnerin in Anspruch genommen werden, da sie Schuldnerin der Ansprüche aus dem Domainvertrag sei. (Deutscher Anwaltverein: ra)

Deutscher Anwaltverein: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen