Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Online-Angeboten von Lebensmitteln


Compliance im eCommerce: Internethändler, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel anbieten wollen, müssen sich bei der zuständigen Behörde vorher anmelden
Zentralstelle G@Zielt vor schwarzen Schafen im Internet - Zentralstelle durchsucht das Internet nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen

(27.09.13) - Wer online Lebensmittel einkauft, muss dasselbe Sicherheitsniveau erwarten dürfen wie im konventionellen Handel. Dafür sorgt "G@Zielt", die neue Zentralstelle für im Internet gehandelte Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände. G@Zielt fahndet vor allem nach Online-Angeboten von Lebensmitteln, die den Verbraucher gesundheitlich schädigen oder täuschen können. Außerdem durchsucht die Zentralstelle das Internet nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen.

Die Ergebnisse der Recherchen gibt sie weiter an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer, anderer EU-Mitgliedstaaten oder von Drittländern. So können diese erforderliche Maßnahmen ergreifen, beispielsweise das betreffende Internetangebot löschen lassen oder die Anmeldepflicht durchsetzen.

Gütesiegel geben Orientierung
Internethändler, die Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel anbieten wollen, müssen sich bei der zuständigen Behörde vorher anmelden. Wenn sie die erforderlichen Mindeststandards erfüllen, können sie entsprechende Gütesiegel erhalten. Mit dem Siegel weisen sie sich gegenüber möglichen Käufern als von den Behörden kontrollierter Handel aus. Sie erfüllen hohe Ansprüche an Bonität, Datensicherheit und Verbraucherschutz.

Derzeit gibt es die Gütesiegel "EHI Geprüfter Online Shop", "Trusted Shops", "internet privacy standards" und "TÜV Süd s@fer shopping". Diese von der "Initiative D21" empfohlenen Gütesiegel-Anbieter müssen ihrerseits bestimmte Standards erfüllen. Dazu werden sie in ihrer Siegelvergabe fortlaufend überprüft.

Käufer sollen bei zertifizierten Online-Händlern somit ähnlich sicher einkaufen können wie im Supermarkt um die Ecke. Das wiederum verschafft Online-Händlern mit Siegel einen Wettbewerbsvorteil. Eine hundertprozentige Sicherheit für die auf diese Weise erworbenen Produkte gibt es allerdings nicht.

G@Zielt gegen schwarze Schafe
Vielmehr warnt auch die Zentralstelle G@Zielt vor schwarzen Schafen im Internet. Ein genauer Blick auf die Internetseiten des Online-Händlers bewahrt einen vor bösen Überraschungen. Enthält das Impressum vollständige Adressangaben, also nicht nur ein Postfach? Gibt es eine Telefonnummer für Rückfragen? Und übrigens: Die Endung "de" in der Internetadresse lässt nicht unbedingt auf einen deutschen Anbieter schließen!

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch auf sonstige Ungereimtheiten achten: Gibt es genaue, deutschsprachige Angaben zum angebotenen Produkt? Vorsicht ist geboten bei schnellen und unrealistischen Erfolgsversprechen. Ebenso verhält es sich bei Produkten, die exklusiv im Internet vertrieben werden. Vor allem aber sollten Internetnutzer Empfehlungen in Diskussionsforen und Chat-Räumen mit Vorsicht genießen. Diese sind mitunter bestellt und entpuppen sich damit als getarnte Werbung.

Wer ein Produkt aus dem Ausland erwerben will, sollte wissen, dass dort teilweise andere Rechtsgrundlagen gelten. Zudem gilt das im Internethandel geltende Widerrufs- und Rückgaberecht in verschiedenen Fällen nicht, etwa bei schnell verderblichen Waren. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Bestellung wirksam. Deshalb sollte man diese vorher durchlesen. Nur so weiß man, worauf man sich einlässt. (Deutsche Bundesregierung: ra)



Meldungen: Invests

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen