Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Schutz vor Produkthaftungsschäden


Produkthaftungsschäden präventiv vermeiden: Durch vorbeugende Maßnahmen und Prozessdokumentation Risiko mindern
Hohe Kosten und Reputationsschäden durch Produktionsmängel lassen sich wirkungsvoll vermeiden - Maßnahmen wie Chargenverfolgung und Prozessüberwachung schützen vor den Ansprüchen Dritter



Die Kombination aus präventiven Maßnahmen sowie der Dokumentation und regelmäßigen Auswertung von Produktionsdaten hilft produzierenden Unternehmen dabei, sich vor Produkthaftungsansprüchen zu schützen. Dies ist die vierte der sechs goldenen Regeln, die der Softwareanbieter CSP GmbH & Co. KG für Qualitätssicherungsmaßnahmen in der fertigenden Industrie definiert hat. Im Automotive-Bereich etwa liegen die Ursachen für Produktrückrufe Statistiken zufolge zu etwa 75 Prozent in der Auto-Mechanik. Nur ein geringer Teil ist auf elektronische Mängel zurückzuführen. Die damit verbundenen hohen Kosten für die Produkthaftung sowie eine negative Reputation lassen sich effektiv vermeiden, wenn entsprechende Vorkehrungen zur Qualitätssicherung schon während des Produktionsprozesses greifen.

Chargenverfolgung
Der Weg einzelner Bauteile im Produktionsprozess lässt sich jederzeit über eine Chargen- oder Bauteilidentverfolgung nachvollziehen. Es können über die Chargen-/Bauteilidentverfolgung sowohl Produkte als auch Hauptbauteile identifiziert werden, in denen ganze Chargen oder einzelne Bauteile in der Produktion verwendet wurden. Die Chargen-/Bauteilidentverfolgung erkennt auf Knopfdruck zum Beispiel anhand von Identnummern, in welchen Fahrzeugen bestimmte Bremsen verbaut wurden. Auch typisches Schüttgut wie Schrauben lässt sich über die Chargenverfolgung sehr einfach aufspüren. Die betroffenen Produkte können schnell identifiziert werden.

Prozessüberwachung
Die Überwachung des Produktionsprozesses ist ein weiterer Baustein für den Schutz vor Produkthaftungsschäden. Werden entsprechende Grenzwerte für bestimmte Verarbeitungsschritte wie Verschraubungen eingerichtet, wird sofort ein Alarm ausgelöst, wenn der Wert überschritten ist. Sofort lassen sich die fehlerhaften Bauteile nachbessern oder aus der Prozesskette entfernen. Auch wenn ein Produkt aus Sicht der Prozessdaten unvollständig oder fehlerhaft ist, wenn es am Ende der Produktionslinie ankommt, werden die Verantwortlichen informiert und das Bauteil kann überprüft werden.

Prozessdaten-Management
Eine kontinuierliche Auswertung der gesammelten gemessenen Prozessdaten aus dem Produktionsprozess ist zielführend, um Trends und Tendenzen zu erkennen. Selbst wenn bestimmte Prozesse Messergebnisse im Rahmen der Schwellwerte erzielen, kann es sein, dass sich ein Negativ-Trend abzeichnet. So lässt sich auf Basis der Prozessdaten bereits frühzeitig korrigierend in den Produktionsprozess eingreifen. Möglicherweise müssen Werkzeuge oder Einstellungen nachjustiert werden. All dies lässt sich erledigen, bevor echte Produktmängel überhaupt erst entstehen.

Werkerführung
Werden die zuständigen Mitarbeiter an Arbeitsstationen mithilfe einer Werkerführung exakt angeleitet und Schritt für Schritt durch Computervisualisierungen durch den Prozess geführt, sinkt das Risiko menschlicher Fehler in diesem Produktionsabschnitt. Hier können zusätzliche Vorkehrungen nach dem "Null-Fehler-Prinzip" integriert werden. Es lässt sich etwa die Verwendung eines bestimmten Werkzeuges oder die Ausrichtung auf eine bestimmte Position erzwingen, oder bestimmte Vorgänge können erst dann durchgeführt werden, wenn ein anderer Schritt bereits abgeschlossen und quittiert ist.

Dokumentation und Archiv
Bei all diesen Maßnahmen ist es besonders wichtig, dass die Arbeitsabläufe und Prozessdaten vollständig in einer Dokumentation erfasst werden. Dies sollte in einem automatisierten Prozess erfolgen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Uhrzeiten und welches Bauteil mit welchen Messwerten zum jeweiligen Prozess gehört, lassen sich ebenfalls dokumentieren. Auch weiteres Datenmaterial, zum Beispiel zur Fertigungsanlage, lässt sich hinzufügen. Sämtliche Produkt- und Prozessdaten landen so automatisiert in einer Datenbank und können als vollständige Dokumentation rechtsverbindlich die Qualität des Prozesses und des Produktes nachweisen. Wichtig ist hierbei, dass die Daten nach der Speicherung nicht veränderbar oder manipulierbar sind.

"Klagen und Schadensersatzansprüche aus der Produkthaftung können für produzierende Unternehmen sehr schnell sehr teuer werden. Wer für dieses Risiko sensibilisiert ist, sollte rechtzeitig durch entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen vorbeugen und alle automatisierten und gegebenenfalls manuellen Prozessschritte dokumentieren. So lassen sich Produktschäden und Rückrufaktionen nachhaltig vermeiden", sagt Alexander Cocev, Projektleiter Prozessdatenmanagement bei CSP. (CSP: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 29.09.16

CSP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Cyber-Resilienz stärken

    Verlust sensibler Daten, enormer finanzieller Schaden oder die Störung der öffentlichen Ordnung - Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen und Finanzinstitute können erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen haben. Die Europäische Union hat deshalb die NIS2-Richtlinie und den Digital Operational Resilience Act (DORA) eingeführt, um diese zu minimieren.

  • KI im Arbeitsalltag: Werkzeug, kein Wundermittel

    Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden nutzen laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom inzwischen KI-basierte Chatbots. Wie gut die Ergebnisse ausfallen, die diese Bots und andere KI-Tools liefern, hängt allerdings wesentlich von der verwendeten Datengrundlage und einem wirklich sinnvollen Einsatzszenario ab.

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen