Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Telefongesprächen zu Wertpapiergeschäften


Neue Regeln für Anleger: Was ändert sich ab dem 3.1.2018 mit der MiFID II?
Geeignetheitserklärung ersetzt Beratungsprotokoll: Folgende neuen Regelungen sollten alle Wertpapier-Anleger kennen



Die Europäische Kommission will den Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft harmonisieren. Daher hat der EU-Gesetzgeber mit der Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II - Markets in Financial Instruments Directive) einen gesamteuropäischen Rechtsrahmen für das Wertpapiergeschäft geschaffen. Ab dem 3.1.2018 gelten diese neuen rechtlichen Vorgaben auch in Deutschland. Eine Vielzahl der umfangreichen Änderungen vollzieht sich in den internen Systemen der Banken.

Aber die folgenden neuen Regelungen sollten alle Wertpapier-Anleger kennen:

>> Telefongespräche zu Wertpapiergeschäften werden künftig aufgezeichnet und fünf Jahre aufbewahrt, wenn sie zu einem Wertpapiergeschäft führen oder führen können. Persönliche Gespräche - etwa in der Filiale - sind schriftlich zu dokumentieren.

>> Nicht ganz so neu ist die nun europaweit einheitlich geregelte Geeignetheitserklärung, für die das deutsche Beratungsprotokoll als Blaupause diente. Sie soll dem Anleger zeigen, warum ein ihm empfohlenes Produkt zu seinen Anlagezielen passt.

>> Anleger werden künftig vorab in Euro und Cent über die Kosten eines Produkts und einer Wertpapierdienstleistung informiert.

>> Ab 2018 erhalten Anleger vierteljährlich Aufstellungen über die von ihnen gehaltenen Finanzinstrumente.

Die neuen Vorschriften zielen also auf mehr Transparenz und einen stärkeren Schutz der Anleger, führen aber auch zu einem höheren bürokratischem Aufwand. Wie sie sich auf die Kunden insgesamt und die Angebotspalette der einzelnen Banken auswirken werden, muss sich erst zeigen.

Die Europäische Kommission will den Anlegerschutz im Wertpapiergeschäft harmonisieren. Daher hat der EU-Gesetzgeber mit der Überarbeitung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II - Markets in Financial Instruments Directive) einen gesamteuropäischen Rechtsrahmen für das Wertpapiergeschäft geschaffen. Ab dem 3.1.2018 gelten diese neuen rechtlichen Vorgaben auch in Deutschland. Eine Vielzahl der umfangreichen Änderungen vollzieht sich in den internen Systemen der Banken. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 15.01.18
Home & Newsletterlauf: 14.02.18

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen