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Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft


Wartezeiten bei Servicerufnummern sind künftig kostenlos - Telefon- und Internetkunden besitzen jetzt erweiterte Möglichkeiten und Rechte
Telefon- und Internetanbieter müssen die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort des Kunden weiterführen, ohne die Vertragslaufzeit automatisch zu verlängern


(16.05.12) - Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.

Hier die wichtigsten Änderungen für Telefon- und Internetkunden:

Anbieterwechsel
Der Telefon- oder Internetanschluss darf bei einem Anbieterwechsel nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein, sie muss innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden.

Vertragslaufzeit
Telefon- und Internetanbieter werden künftig mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anbieten.

Umzug des Kunden
Telefon- und Internetanbieter werden die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort des Kunden weiterführen, ohne die Vertragslaufzeit automatisch zu verlängern. Falls die Services am neuen Wohnort nicht möglich sind, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Mindestgeschwindigkeit
Internetanbieter werden bei Festnetz-Anschlüssen wie DSL und Kabel-Internet die erreichbare Mindestgeschwindigkeit angeben.

Call-by-Call-Dienste
Zu Beginn von Telefonaten über Call-by-Call-Dienste wird der Preis angesagt. Diese Regelung tritt voraussichtlich ab August 2012 in Kraft.

Bezahlung von Services über Handyrechnung
Handynutzer können verhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Dazu genügt eine Mitteilung an den Handy-Netzbetreiber. Zudem können auch Handynutzer nun gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist das seit längerem möglich.

Warteschleifen
Wartezeiten bei Servicerufnummern sind künftig kostenlos. Um Anbietern die nötige Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen zu geben, tritt die Regel aber nicht sofort vollständig in Kraft. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Nach einem Jahr gilt die Regelung für die gesamte Wartezeit. Die ITK-Branche bereitet die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vor. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


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