Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Unseriöse Gewinnbenachrichtigungen


Gewinnspielfallen: Gerade ältere Menschen fallen häufig auf die Tricks der Gewinnspielunternehmer herein
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: Geben Sie nicht Ihre Kontoverbindung an, Betrüger können sonst mit gefälschten Überweisungen oder per Lastschrift Geld von Ihrem Konto abbuchen"


(18.10.10) - Die vermeintlich frohen Gewinnbotschaften kommen per Brief oder E-Mail, per SMS oder übers Telefon: Die Formulierungen lassen die Adressaten glauben, etwas gewonnen zu haben. Dabei ist die Chance auf einen tatsächlichen Gewinn gleich Null. "Aber es könnte ja sein, dass ich doch gewonnen habe", denken viele. Genau darauf spekulieren die Gewinnspiel-Unternehmer: Hoffnungen wecken, aber nicht erfüllen. Gerade ältere Menschen tappen häufig in die Gewinnspielfalle.

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk rät:
"Lesen Sie das Kleingedruckte. Seien Sie vorsichtig, wenn keine vollständige Absender-Adresse oder nur ein Postfach angegeben ist - manche Gewinnbenachrichtigungen sind auf seriös getrimmt und ähneln amtlichen Schreiben. Rufen Sie keine teuren 0180- oder 0900-Telefonnummern an und überweisen Sie kein Geld. Geben Sie nicht Ihre Kontoverbindung an, Betrüger können sonst mit gefälschten Überweisungen oder per Lastschrift Geld von Ihrem Konto abbuchen."

Rechtsanwalt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Seniorenliga, warnt zudem:
"Derzeit greift noch eine weitere Abzock-Masche um sich: Vermeintliche 'Verbraucherschützer' bieten per Telefon eine angebliche Datenlöschung zur Verhinderung solcher Gewinnmitteilungen an - natürlich gegen horrende Gebühren."

Aber hat man nicht ein einklagbares Recht auf einen versprochenen Gewinn? Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk sagt:
"Zwar gilt: 'Gewonnen ist gewonnen' - wer einen Gewinn zusagt, muss diesen auch leisten. Dennoch sollte man den Aufwand und das Risiko einer Klage gründlich abwägen. Oft scheitert alles schon daran, dass die Klage gar nicht zugestellt werden kann, weil eine Adresse fehlt. Wenn es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommt, melden die Firmen häufig Insolvenz an, um der Auszahlung zu entgehen. Der Kläger selbst bleibt dann auch noch auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Ich kann daher nur jedem empfehlen, derartige Gewinnmitteilungen sofort in den Papierkorb wandern zu lassen."

Hinweis:
Betroffene, die Hilfe und konkreten Rat benötigen, können sich an die Beratungsstellen der Bayerischen Verbraucherverbände wenden. Eine Übersicht der Beratungsstellen in Bayern enthält die kostenlose Broschüre "Gut zu wissen!"

Der Ratgeber mit vielen wertvollen Verbrauchertipps für Seniorinnen und Senioren wird im Rahmen der gleichnamigen Initiative von Deutscher Seniorenliga und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben. Er informiert über die Rechte älterer Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag, bei finanziellen Transaktionen und im Gesundheitswesen.

Er kann kostenlos bei der Deutschen Seniorenliga, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn oder im Internet unter www.vis.bayern.de bestellt werden.
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Cyber-Resilienz stärken

    Verlust sensibler Daten, enormer finanzieller Schaden oder die Störung der öffentlichen Ordnung - Cyberangriffe auf Kritische Infrastrukturen und Finanzinstitute können erhebliche gesellschaftliche Auswirkungen haben. Die Europäische Union hat deshalb die NIS2-Richtlinie und den Digital Operational Resilience Act (DORA) eingeführt, um diese zu minimieren.

  • KI im Arbeitsalltag: Werkzeug, kein Wundermittel

    Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden nutzen laut einer Studie des Branchenverbands Bitkom inzwischen KI-basierte Chatbots. Wie gut die Ergebnisse ausfallen, die diese Bots und andere KI-Tools liefern, hängt allerdings wesentlich von der verwendeten Datengrundlage und einem wirklich sinnvollen Einsatzszenario ab.

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen