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Compliance mit Version 3.0 des PCI-DSS-Standards


PCI DSS 3.0 verschärft Schutz von Kreditkarten-Transaktionen und forciert Erfassung von Log-Daten
Neuer PCI-DSS-Standard macht Log-Management noch wichtiger

(25.02.14) - Die neue Version 3.0 des PCI-DSS-Standards (Payment Card Industry Data Security Standard) sieht erheblich schärfere Sicherheitsregeln für alle Unternehmen vor, die Kreditkarteninformationen verarbeiten. Das sind Handelshäuser, Abrechnungsfirmen, Banken, Service-Provider. Ein umfassendes und effizientes Sammeln und Verwalten von Log-Dateien ist damit wichtiger denn je. Die Log-Management-Lösungen von BalaBit übernehmen diese Aufgabe zuverlässig und lückenlos.

Die Schäden durch Kreditkartenbetrug gehen weltweit in die Millionen. Alleine bei einem besonders dreisten Fall in den USA entstand im vergangenen Jahr nach Angaben des FBI ein Schaden von 200 Millionen Dollar. Um den Missbrauch von Kreditkarteninformationen zu unterbinden, trat am 1. Januar 2014 die Version 3.0 des PCI-DSS-Standards des Payment Card Industry Security Standard Councils in Kraft. Die erweiterte Ausgabe der Spezifikation, deren erste Version bereits 2004 vorgestellt wurde, sieht strengere Sicherheitsvorgaben für die Inhaber von Kreditkarten sowie alle Unternehmen vor, die Kreditkarten-Daten erfassen, weitergeben und bearbeiten. Das gilt sowohl für Informationen über den Nutzer einer Karte als auch für Authentifizierungsdaten.

"Die neue Version der PCI-DSS-Regelungen unterstreicht, dass ein Log-Management ein unverzichtbarer Teil der 'Best Practices' im Bereich IT-Sicherheit ist, speziell bei der Absicherung von Finanztransaktionen mittels Kreditkarte", betont Zoltán Györkő, CEO von BalaBit IT Security.

Vorgaben für das Log-Management in Version 3.0 des PCI-DSS-Standards

>> Requirement 10.2.5:
Das Log-Management-System muss Änderungen an den Accounts von Administratoren und Usern mit Root-Zugriffsrechten dokumentieren, etwa ob entsprechende Accounts erstellt oder gelöscht wurden. Dies soll verhindern, dass Angreifer oder illoyale eigene Mitarbeiter solche Nutzerkonten missbrauchen.

>> Requirement 10.2.6: Nicht nur der Start von Logging-Vorgängen muss dokumentiert werden, sondern auch Unterbrechungen und Pausen. Dies soll verhindern, dass Kriminelle die Spuren ihrer Aktivitäten beseitigen, indem sie das Log-Management-System zeitweilig deaktivieren.

>> Requirement 10.6: Die Vorschrift legt explizit fest, welche Ereignisse (Events) täglich analysiert werden müssen und welche in regelmäßigen Abständen. Die Grundlage dafür bilden Regeln für das Risikomanagement. Explizit untersucht werden müssen Sonderfälle und Anomalien.

>> Requirement 10.7: Nichts geändert hat sich dagegen an der Aufbewahrungsfrist der Log-Daten. Sie beträgt weiterhin ein Jahr. Davon müssen die Daten der letzten drei Monate IT-Sicherheitsfachleuten unmittelbar zur Verfügung stehen. Diese Regelung stellt sicher, dass auch länger zurückliegende Vorfälle aufgeklärt werden können. Zudem lässt sich dadurch der Zeitraum eingrenzen, in denen Kreditkartendaten entwendet oder missbraucht wurden.

>> Requirement 5.2: Diese Regelung verlangt explizit, dass auch Anti-Viren-Programme Log-Daten zur Verfügung stellen. Auch diese Informationen müssen ein Jahr aufbewahrt werden.
(BalaBit IT Security: ra)

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