Schrottimmobilien: Bundesrat schiebt übereilten Kaufverträgen Riegel vor Nicht alle Schrottimmobilien lassen sich auf den ersten Blick erkennen - Deshalb erhalten Käufer mehr Bedenkzeit
(04.07.13) - Der Bundesrat hat strengere Regeln für Notare beschlossen. Sie sollen Verbraucher davor bewahren, zu vorschnellen Unterschriften unter Immobilienkaufverträge gedrängt zu werden. "Es ist gut, dass bei Nacht und Nebel abgewickelte Verkäufe von Ramsch-Immobilien endlich der Vergangenheit angehören", sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Kurz vor Mitternacht noch schnell den Kauf einer angeblich lukrativen Immobilie notariell beurkunden, bevor sie weg ist – so gerieten Verbraucher in den vergangenen Jahren an Schrottimmobilien, die manchen in den finanziellen Ruin trieben. Auf Initiative des Berliner Senators für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann, beschloss der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren.
Künftig müssen zwischen dem Termin der Beurkundung und der Übermittlung des Kaufvertrags mindestens 14 Tage liegen, um dem Käufer Bedenk- und Prüfzeit einzuräumen. Nur noch ein Notar und nicht mehr der Verkäufer selbst kann den Vertragstext an den Käufer leiten. "Gerade in Zeiten, in denen die Immobilie wieder zum begehrten Anlageobjekt wird, muss das Geschäftsmodell mit Schrottimmobilien trocken gelegt werden. Die neuen Beurkundungsregeln sind dafür ein wichtiger Schritt", so Billen.
Der Bundesrat befasste sich noch mit zahlreichen weiteren verbraucherrelevanten Gesetzentwürfen und Initiativen. Darunter Regeln für die honorarbasierte Finanzberatung, für die Verwalter alternativer Investmentfonds, ein Antrag zur gesetzlichen Regelung eines Rechts auf ein Guthabenkonto, diverse energiepolitische Regelungen und ein Antrag zur Reduzierung von Stromsperren. (vzbv: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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