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Von Steuerreform bis Deutschlandfonds


Neue Bundesregierung: Was die GroKo bei der Steuer ändern will
Zwischen Union und Sozialdemokraten bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch deutliche Unterschiede



Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, durchforstet die Wahlprogramme der möglichen Koalitionspartner und betrachtet ihre Steuervorhaben aus wirtschaftlicher und politischer Sicht:

Seit jeher erweisen sich Steuern als zentrales Thema jeder Bundestagswahl. Der Grund: Sie betreffen alle! Während einige Parteien Entlastungen für die Wirtschaft versprechen, setzen andere auf eine stärkere Umverteilung oder gezielte Erhöhungen. Nun, da Deutschland gewählt hat und sich eine erneute Große Koalition andeutet, lichtet sich das Feld der steuerpolitischen Änderungen. Doch welche Auswirkungen haben die Pläne von CDU/CSU und SPD auf Bürger und Unternehmen? Ein genauer Blick auf die Programme zeigt: Zwischen Union und Sozialdemokraten bestehen Gemeinsamkeiten, aber auch deutliche Unterschiede, die in den Koalitionsverhandlungen überwunden werden müssen.

Von Steuerreform bis Deutschlandfonds
Die Konservativen setzen auf Bewährtes. CDU und CSU legen großen Wert auf die Einhaltung der Schuldenbremse und planen, sämtliche Ausgaben, insbesondere Subventionen, auf den Prüfstand zu stellen. Die Pläne einer Senkung der Unternehmenssteuern, einer Reduzierung der Mehrwertsteuer für Gastronomieleistungen und die Abflachung des Einkommensteuertarifs sollen allein aus Wirtschaftswachstum, nicht aus Steuererhöhungen gegenfinanziert werden. Auch die Sozialdemokraten hängen an der Schuldenbremse – allerdings in einer reformierten und damit weniger starren Form.

Diese Flexibilität zahlt unmittelbar auf die Pläne der SPD ein, mit Investitionen in Wirtschaft, Bildung und Infrastruktur das Wirtschaftswachstum zu fördern. Hierzu soll auch die Einrichtung eines Deutschlandfonds beitragen, der staatliches und privates Kapital bündelt. Unternehmen sollen statt großer Steuererleichterungen unterschiedliche Zuschüsse für Inlandsinvestitionen erhalten. Steuerlich strebt die SPD Entlastungen für die Mittelschicht und Geringverdiener an, während sich das oberste Prozent der Einkommensbezieher auf stärkere Belastungen einstellen muss. Weiterhin sieht das Wahlprogramm eine Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel von sieben auf fünf Prozent vor.

Die wichtigsten Differenzen zwischen den Koalitionären

Vermögensteuer:
Die SPD plant die Einführung einer Vermögensteuer für sehr hohe Vermögen, während CDU/CSU dies kategorisch ablehnen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer:
CDU/CSU wollen Familienunternehmen und Eigenheime steuerlich entlasten, die SPD sieht hierzu keine Veranlassung.

Besteuerung von Kapitalerträgen:
Die SPD möchte Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuertarif besteuern, CDU/CSU wollen an der Abgeltungssteuer festhalten.

Finanztransaktionssteuer:
Die SPD plant die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, CDU/CSU gehen hierauf nicht ein.

Schuldenbremse:
Die SPD strebt eine Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz an, während CDU/CSU für deren Einhaltung stehen.

Solidaritätszuschlag:
CDU/CSU wollen den verbliebenen Solidaritätszuschlag abschaffen, die SPD äußert sich dazu nicht.

Spitzensteuersatz:
Während die SPD Entlastungen für 95 Prozent der Bevölkerung plant und dies mit Steuererhöhungen für die höchsten Einkommen gegenfinanzieren will, möchten CDU/CSU die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz deutlich anheben und hiermit hohe und sehr hohe Einkommen entlasten.

Immobilienbesteuerung:
Die SPD will die Spekulationsfrist für nicht selbst genutzte Immobilien ändern und Mieter bei der Grundsteuer entlasten, CDU/CSU haben hier keine Reformen vorgesehen.

Welche Partei an welcher Stelle Abstriche machen muss und wo sich Union und SPD bei den Verhandlungen einig werden, bleibt zu beobachten. Die Unterschiedlichen steuerpolitischen Ziele bieten – verglichen mit anderen Positionen in den Wahlprogrammen – geringeres Konfliktpotenzial, so dass hier Einigungen abzusehen sind. (bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft: ra)

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