Technische Richtlinie (TR 03125, TR VELS): Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und VOI erzielen Konsens Einigkeit, dass die Richtlinie nicht notwendigerweise für alle Arten aufbewahrungspflichtiger elektronischer Dokumente Anwendung findet
(09.03.10) - Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme e. V haben eine gemeinsame Erklärung zur TR 03125 herausgegeben. Vorausgegangen war ein offener Brief des VOI an das BSI, in dem diskussionswürdige Punkte umfassend erläutert wurden. Das BSI hat kurzfristig auf den Wunsch des VOI nach einem Gespräch reagiert. Innerhalb von nur einer Woche haben die Verantwortlichen des BSI und des VOI eine gemeinsame Darstellung erarbeitet, die den Sachverhalt konkretisiert.
Nach ihrem Klärungsgespräch über Zielsetzung und Inhalt der TR 03125 am 19. Februar 2010 stellen der BSI und VOI gemeinsam fest:
Gegenstand der technischen Richtlinie 03125 (TR 03125) ist es, Anforderungen zum Beweiswerterhalt kryptographisch signierter Dokumente zu definieren, die insbesondere bei der elektronischen Aufbewahrung dieser Art von Dokumenten bis zum Ende der Aufbewahrungsfristen zu beachten sind.
Die TR 03125 zielt nicht darauf ab, bekannte und etablierte Anforderungen und Begriffsdefinitionen zu ersetzen. Vielmehr sind die Anforderungen der ordnungsgemäßen Aufbewahrung ebenfalls für elektronisch signierte Dokumente einzuhalten und werden von der TR 03125 vorausgesetzt.
Die Referenz-Architektur der TR 03125 versteht sich nicht als Ersatz für ein Archiv-System sondern als Konzept einer Middleware, das die Umsetzung der Anforderungen zum Beweiswerterhalt beschreibt.
Ebenso besteht Einigkeit, dass die Richtlinie nicht notwendigerweise für alle Arten aufbewahrungspflichtiger elektronischer Dokumente Anwendung findet. Für kryptographisch signierte Dokumente mit Bedarf an rechtswirksamer Beweiswerterhaltung ist die TR 03125 anzuwenden oder der Nachweis für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen zu erbringen.
Es herrscht Einigkeit darüber, dass für die TR 03125 das geltende Recht anzuwenden ist. Unabhängig davon hat gerade auf dem IT-Sektor mit seinem hohen Veränderungspotenzial ständig die interpretatorische und gesetzgeberische Rechtsfortbildung zu erfolgen. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich des (zum Teil digitalisierten) elektronischen Schriftguts.
Die Eingangs-Internetseite des BSI zur TR 03125 wird kurzfristig in Abstimmung zwischen BSI und VOI überarbeitet.
BSI und VOI werden unmittelbar nach der CeBIT 2010 gemeinsam Verbesserungsvorschläge zur Fortentwicklung der technischen Vorgaben erarbeiten.
Bernhard Zöller, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des VOI, sagte: "Wir freuen uns sehr darüber, dass das BSI unsere Anmerkungen zur TR 03125 konstruktiv aufgenommen hat. Gemeinsam konnten wir innerhalb kürzester Zeit eine gemeinsame, den Sachverhalt konkretisierende Darstellung erarbeiten. Wir bedanken uns beim BSI und beim Moderator, Professor Dr. Siegfried Hackel (PTB) für die schnelle Reaktion und die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit." (VOI: ra)
VOI: Kontakt und Steckbrief
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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