Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Energielabel soll verständlicher werden


Umfragen zeigen, dass Verbraucher das Energielabel nicht mehr verstehen, das die Energieeffizienz-Klasse A+ bereits als schlechte Geräteklasse auszeichnet
Ziel der Änderung sind aussagekräftige Stufen, mit denen Verbraucher auf Anhieb ihre Kosten- und Energiesparpotenziale einschätzen können

(20.08.15) - Die Europäische Kommission will, dass das Energielabel verständlicher wird. Viele Verbraucher verstehen die Aussagen des Labels nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt die Pläne, fordert aber zusätzliche Regelungen für den Übergang. Auch die Vorschläge der EU-Kommission für einen einheitlichen europäischen Strommarkt sind noch ausbaufähig.

Umfragen zeigen, dass Verbraucher das Energielabel nicht mehr verstehen, welches die Energieeffizienz-Klasse A+ bereits als schlechte Geräteklasse auszeichnet. Die neue Verordnung sieht vor, dass alle Produkte wieder auf eine Skala von A-G zurückgestuft werden. Alle A+++-Stufen entfallen. Die siebenstufige Farbskala bleibt bestehen.

Der vzbv fordert schon lange eine Rückkehr zum ursprünglichen System mit einer einheitlichen und leicht verständlichen Skala, die für alle Geräte gilt. "Die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Energielabels werden dazu beitragen, dass Verbraucher energieeffiziente Produkte besser erkennen können. Die Klasse A steht dann wieder für ein gutes und effizientes Produkt", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Probleme bei der Rückstufung
Ziel der Änderung sind aussagekräftige Stufen, mit denen Verbraucher auf Anhieb ihre Kosten- und Energiesparpotenziale einschätzen können. Allerdings wird die erste Rückstufung sehr deutlich ausfallen, um nicht im nächsten Jahr eine erneute Überarbeitung zu riskieren. Das kann dazu führen, dass A+++-Geräte zum Beispiel in Zukunft nur noch C sind.

Auch treten die Neuerungen nicht gleichzeitig für alle Produktgruppen in Kraft. So kann es zunächst passieren, dass Waschmaschinen das neue Label mit A bis G tragen, an TV-Geräten aber noch das alte Label mit der Bestklasse A+++ klebt. Erst im Jahr 2022 werden wahrscheinlich alle Produkte das neue Label tragen. Klaus Müller sagte: "Die Gestaltung des Übergangs wird zweifelsohne eine kommunikative Herausforderung. Es braucht gute begleitende Informationen, um Verbrauchern zu erklären, warum ein C-Gerät besser als ein A++-Gerät ist. Unterschiedliche Label-Typen können dabei für zusätzliche Verwirrungen sorgen. Ein Umlabeln aller Geräte im Handel würde Verbrauchern den Übergang erheblich erleichtern."

Sonderregeln für Großgeräte
Der vzbv begrüßt auch die Sonderregeln für große Geräte innerhalb einer Produktgruppe, also die 10-Kilo-Waschmaschine oder den 50-Zoll Fernseher. Diese sollen nicht mehr leichter gute Effizienzklassen bekommen als kleine und vergleichsweise sparsame Geräte. Ein weiterer Meilenstein ist die Einführung einer Datenbank, die in Zukunft mehr Informationen zu am Markt verfügbaren Geräten bieten soll.

Einheitlicher europäischer Strommarkt
Daneben hat die Europäische Kommission auch Pläne für ein europäisches Strommarktdesign vorgestellt. Um das hohe Niveau an Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, sollen Stromangebot und Stromnachfrage stärker flexibilisiert werden. Zudem sollen die Märkte in Europa enger zusammen wachsen. Der vzbv begrüßt, dass sich auch die Kommission skeptisch gegenüber der Einführung von Kapazitätsmärkten äußert, hätte sich aber eine deutlichere Ablehnung gewünscht. "Kapazitätsmärkte bergen ein enormes Kostenrisiko für die Stromverbraucher und bremsen die Energiewende", so Klaus Müller.

Die Energieverbrauchskennzeichnung und das europäische Strommarktdesign sind Bestandteile der Europäischen Energieunion. (Verbaucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen