Kapitalmarktunion: Bankenverband begrüßt EU-Beratungen über Finanzbinnenmarkt Überprüfung der Finanzmarktregulierung notwendig - Europas Banken drohen internationale Wettbewerbsnachteile
28. Juni 2025
Die privaten Banken sehen neue Chancen für Fortschritte auf dem Weg zu gemeinsamen Finanzmärkten in Europa. "Die Kapitalmarktunion ist so weit oben auf der europapolitischen Agenda wie seit Jahren nicht – wir begrüßen das ausdrücklich”, sagte Christian Sewing, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich des 23. Deutschen Bankentages in Berlin. Diese Chance für die europäische Wirtschaft gelte es nun zu nutzen: "Das Thema darf nach den Europawahlen nicht wieder in den Hintergrund treten. Vielmehr setzen wir darauf, dass nun tatsächlich zwei Gänge höher geschaltet werden.
Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten sich erneut mit dem Weg zu einer Kapitalmarktunion befasst, auch im sogenannten Letta-Bericht zum europäischen Binnenmarkt spielt das Thema eine wichtige Rolle. Nach Ansicht des Bankenverbands schöpft der Kontinent das Potenzial des gemeinsamen europäischen Marktes immer noch nicht voll aus.
Dabei sei die strategische Souveränität Europas eng mit der finanziellen Souveränität verknüpft. Die Bankenunion und die Kapitalmarktunion hätten eine Schlüsselrolle inne, wenn die Europäische Union ihre wirtschaftlichen Stärken ausbauen wolle. Notwendig sei ein nachhaltig höheres Wachstum in Deutschland und Europa. "Die dafür nötigen Investitionen kann Europa ohne gut entwickelte Kapitalmärkte nicht bewältigen", so Sewing. "Die Kapitalmarktunion wäre deshalb eines der günstigsten Wachstumsförderungsprogramme überhaupt. Sie muss – ebenso wie eine weitere Integration der Finanzmärkte – dringend vorangebracht werden."
Neben einem starken europäischen Binnenmarkt müsse die nächste Europäische Kommission auch die Finanzmarktregulierung in den Blick nehmen. Sie sei in den vergangenen Jahren zunehmend komplexer, teurer und ausufernder geworden. Das bestehende europäische Regulierungsrahmenwerk müsse daher überprüft werden. "Regeln müssten vereinfacht, Redundanzen beseitigt und Anforderungen an die Institute gesenkt werden, ohne Abstriche bei der Finanzstabilität zu machen", so Sewing. Es gebe viel Raum für Erleichterungen.
Wichtig sei es zudem, international vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Die europäischen Institute stünden in einem scharfen internationalen Wettbewerb. Deshalb sei es wichtig, dass sie regulatorisch nicht benachteiligt würden.
Aktuell sei zu beobachten, dass die neuen Baseler Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Handelsaktivitäten unterschiedlich schnell eingeführt werden könnten. In der EU sollten die Regelungen ab dem 1. Januar 2025 gelten, während die USA und Großbritannien sie erst zu einem späteren Zeitpunkt umsetzen würden. Zudem zeichneten sich dort auch inhaltliche Erleichterungen ab. "Die Verschiebung verschafft den dortigen Banken einen erheblichen Wettbewerbsvorteil im Kapitalmarktgeschäft”, sagte Sewing. "Die EU-Kommission muss darauf dringend reagieren." (Bundesverband deutscher Banken: ra)
eingetragen: 24.05.24 Newsletterlauf: 05.07.24
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.
Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."
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