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Fernsehsender analysieren SmartTV-Besitzer


Vorsicht vor der Funktion "Hybrid Broadcast Broadband TV" (HbbTV) auf internetfähigen TV-Geräten: Datenübertragung startet ohne Wissen der Nutzer
Die so durch Sendeanstalten gewonnenen Informationen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als bedenklich einzustufen

(25.06.13) - Informatiker der TU Darmstadt haben gezeigt, dass Sendeanstalten das Nutzerverhalten ihrer Zuschauer mit internetfähigen TV-Geräten ohne deren Wissen auswerten können. Die Forscher stellten ihre am Center for Advanced Security Research Darmstadt (CASED) entstandene Arbeit beim Deutschen IT-Sicherheitskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vor.

Neue Fernsehgeräte, sogenannte Smart TVs, können Fernsehen und Internet verbinden. Viele öffentliche und private Sendeanstalten bieten Zuschauern so verschiedene interaktive Zusatzfunktionen. Möglich macht das unter anderem die neue Funktion Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV), die beispielsweise Informationen zum laufenden Programm oder weitere Folgen einer Sendereihe aus der Mediathek zur Verfügung stellen kann. In Deutschland werden bis 2016 voraussichtlich über ein Drittel aller Haushalte einen HbbTV-fähigen Fernseher nutzen.

Die Nutzer dieser Geräte sehen in der Regel eine eingeblendete Information, dass der Sender Zusatzinformationen anbietet. Wer interessiert ist, kann diese über eine Taste auf der Fernbedienung abrufen.

"Was die Nutzer nicht wissen können ist, dass der Fernseher bereits bei der Senderwahl mit dem Server der Sendeanstalt kommuniziert. Von vielen Sendern empfängt er mehrmals pro Minute Inhalte, überträgt aber auch Nutzungsdaten, ohne dass der Zuschauer HbbTV aktiv durch Drücken des Red Buttons nutzt", erklärt Informatiker Marco Ghiglieri.

Die so gewonnenen Informationen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus als bedenklich einzustufen – insbesondere, da einige Sender die Daten auch Drittanbietern wie Google Analytics zur Verfügung stellen, die detaillierte Nutzeranalysen erzeugen. Diese könnten Sendern vor allem zur Ermittlung von regionalen Einschaltquoten und zur Übertragung personalisierter Werbung dienen. "Nutzeranalysen sind nicht prinzipiell schlecht, wenn die Nutzer über den Zweck informiert sind und die Überwachung mit Zustimmung erfolgt", ergänzt Ghiglieri. Derzeit hat der Nutzer nur die Wahl, Datendienste auf dem Fernseher abzuschalten, verliert aber dadurch auch alle neuen Funktionen. Eine Übersicht des Verhaltens einzelner HbbTV-Sender geben die Autoren in ihrer Veröffentlichung.

"Anbieter und Hersteller müssen lernen, dass Sicherheit und Privatsphäre schon "by Design", also im Entwurfsstadium berücksichtigt werden muss. Nachträgliche Absicherung ist oft teurer und kann das Vertrauen der Kunden erschüttern", sagt Michael Waidner, Cased-Direktor und Professor für Sicherheit in der Informationstechnik.

Appell an Sender und Gerätehersteller: Datenschutz standardisieren
Die Wissenschaftler sind mit den Sendeanstalten im Gespräch und fordern sie auf, sich mit den Geräteherstellern möglichst schnell auf einen Standard mit konkreten, technischen Datenschutzlösungen zu einigen. Eine Datenübertragung soll dann erst nach Aktivierung der HbbTV-Funktion durch den Nutzer möglich sein. In ihrer Veröffentlichung schlagen die Forscher mögliche Gegenmaßnahmen vor. Weiterhin müssen die Daten so übertragen werden, dass kein Angreifer Informationen abfangen und auswerten kann.

Wenn der Standard nicht angepasst wird, ist nicht auszuschließen, dass über zukünftige Funktionen auch kritischere Daten versehentlich oder wissentlich übermittelt werden – beispielsweise, wenn über den Fernseher auch Bezahldienste, private Bilder oder eine integrierte WebCam genutzt werden.

Die Forscher haben ihre Ergebnisse von Dezember 2012 Anfang Mai überprüft. Noch immer zeigen die Sender das gleiche Verhalten, nur die eingesetzten Tracking-Dienste haben sich teilweise geändert. (Technische Universität Darmstadt: ra)

TU Darmstadt: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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