Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Transparenterer Umgang mit Interessenkonflikten


Transparency Deutschland veröffentlichte Untersuchung zu entgeltlichen Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten
Bericht analysiert die inhaltliche Überschneidung von Nebentätigkeit und Funktion im Bundestag



Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. kommt in einer Untersuchung zu potentiellen Interessenkonflikten von Bundestagsabgeordneten zum Schluss, dass die bestehenden Veröffentlichungspflichten und Regeln nicht ausreichen. Um sicher zu stellen, dass Interessenkonflikte nicht die parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen und Fraktionen behindern, müssen Abgeordnete mehr Informationen offenlegen.
Anlässlich des internationalen Antikorruptionstags hat Transparency Deutschland einen Bericht veröffentlicht, der die inhaltliche Überschneidung von Nebentätigkeit und Funktion im Bundestag analysiert. Positiv zu bewerten ist, dass insgesamt nur ein Sechstel der Abgeordneten über potentiell problematische Nebeneinkünfte verfügt. Dennoch lassen sich Interessenkonflikte in vielen Fällen nicht ausschließen.

Um Schaden für das Parlament abzuwenden, müssen betroffene Abgeordnete ihre Interessenkonflikte in den Ausschusssitzungen offenlegen und dann von Beratung und Abstimmung temporär ausgeschlossen werden. "Wenn die Wählerinnen und Wähler den Eindruck bekommen, die Abgeordneten handeln für ihre eigenen nebenberuflichen Interessen, kratzt das an der Legitimität des politischen Systems als Ganzes", sagt Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.

Die Untersuchung macht auch deutlich, dass die Veröffentlichungspflichten nicht weit genug gehen. Durch den Schutz der Anonymität von Mandanten und Vertragspartnern lassen sich oft keine fundierten Aussagen über mögliche Interessenkonflikte treffen. Transparency Deutschland fordert daher, dass Rechtsanwälte und Berater zumindest die Branche ihrer Mandanten offenlegen. "Es gibt gegenwärtig zu viele Lücken", sagt Hartmut Bäumer, Stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland. "Die Angaben von Abgeordneten, die als Anwälte oder Berater nebenbei arbeiten, haben so gut wie keine Aussagekraft – weder in Hinblick auf Höhe noch auf Art der Tätigkeit."

Außerdem fordert Transparency Deutschland, dass Nebeneinkünfte auf Heller und Pfennig angegeben werden. Das geltende 10-Stufensystem gibt lediglich einen Überblick, lässt aber sehr große Spielräume zu. Die Verwendung des gleichen Stufensystems für monatliche und jährliche Einkünfte erhöht die Intransparenz. (Transparency: ra)

eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 02.02.17

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen