Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Stream legal oder nicht?


Mehr Rechtssicherheit für Internetnutzer: Neue Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) nimmt ihre Arbeit auf
DNS-Sperren gegen gezielt urheberrechtsverletzende Geschäftsmodelle im Netz -Internetzugangsanbieter bekommen objektive, rechtssichere Entscheidungen



Neben kostenpflichtigen Angeboten für das Streamen von Videos oder Musik gibt es im Netz auch Webseiten, auf denen sich Internetnutzer entsprechende Dateien komplett kostenlos anschauen, anhören oder herunterladen können. Viele Verbraucher fragen sich, ob das immer legal ist – und es ist auch nicht immer legal. Denn bevor zum Beispiel ein Film oder ein Musikalbum zum Download angeboten werden darf, müssen die Betreiber Lizenzen dafür erwerben.

Ob das geschehen ist, ist für Internetnutzer mitunter schwer nachvollziehbar. Künftig gibt es hier sehr viel mehr Rechtssicherheit: Die vom Digitalverband Bitkom mitinitiierte Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ihre Arbeit auf. Über sie können Rechteinhaber in einem standardisierten Verfahren eine unabhängige und schnelle Entscheidung dazu herbeiführen, ob Internetzugangsanbieter eine Webseite sperren müssen. Dabei geht es um Webseiten, die offensichtlich als Geschäftsmodell geschützte Werke ohne Lizenz verbreiten - also gewerblich agieren oder sich durch Werbung finanzieren.

"Das Risiko für Verbraucher, auf solche urheberrechtsverletzenden Inhalte zu stoßen, wird sich damit deutlich reduzieren", sagt Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin des Bitkom. "Internetnutzer können sich durch die Clearingstelle sicherer im Netz bewegen. Das gilt auch für Eltern, die sich sorgen, dass ihre Kinder eventuell illegale, urheberrechtsverletzende Inhalte aus dem Netz herunterladen könnten."

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Rechteinhabern und den Internetzugangsanbietern darüber, ob die Zugangsanbieter als unbeteiligte Dritte urheberrechtsverletzende Angebote sperren müssen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Auch durch nationale und europäische Rechtsprechung sowie Änderungen im Telemediengesetz konnte keine endgültige Rechtssicherheit geschaffen werden.

Die neue Clearingstelle wurde von Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern gegründet, um nach objektiven Kriterien rechtssicher und schnell prüfen zu können, ob die Sperrung einer Seite rechtmäßig ist – ohne Gerichtsverfahren, aber unter Einbindung der Bundesnetzagentur als für die Netzneutralität zuständiger Behörde. Den Vorsitz der zwei Prüfungsausschüsse haben jeweils ehemalige BGH-Richter inne, die Entscheidungen über die Sperrung einer Seite müssen einstimmig fallen.

"Damit haben wir endlich ein Verfahren, mit dem Rechteinhaber bei offensichtlich illegalen Webseiten schnell handeln können. Die Internetzugangsanbieter bekommen objektive, rechtssichere Entscheidungen, auf deren Grundlage sie handeln können", betont Dehmel.

Verhängt werden dabei ausschließlich sogenannte DNS-Sperren, die etwa der Löschung eines Telefonbucheintrags entsprechen: Die Domain-Adresse führt also nicht mehr zur entsprechenden Webseite, obwohl diese unter ihrer IP-Adresse noch erreichbar ist. Dehmel: "DNS-Sperren sind eine gezielte Methode, um Internetnutzer von bestimmten Webseiten fernzuhalten. DNS-Sperren stellen sicher, dass wirklich nur jene illegale Webseite nicht mehr zu erreichen ist, für die ein urheberrechtlicher Sperranspruch festgestellt wurde." (Bitkom: ra)

eingetragen: 16.03.21
Newsletterlauf: 15.06.21

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

  • Vorbereitung wird zum Wettbewerbsfaktor

    Zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 mussten Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben. Mit dem Inkrafttreten des Digital Operational Resilience Act (DORA) geraten damit viele IT-Dienstleister ohne unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck.

  • Investitionen in Photovoltaikprojekte

    Vor 25 Jahren schuf das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) die Grundlage für den erfolgreichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Feste Einspeisevergütungen, garantierte Laufzeiten und unbürokratische Abwicklung sorgten für Vertrauen - nicht nur bei Projektierern, sondern auch bei Banken und institutionellen Investoren. "Diese Planbarkeit ermöglichte umfangreiche Investitionen in Photovoltaikprojekte", weiß Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut. "Die damals garantierten Erlöse deckten Finanzierungskosten, Betriebsausgaben und Risikozuschläge gleichermaßen zuverlässig ab."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen