Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Zum Teil weit reichende Rechte


Datenschutzerklärungen von Internetfirmen: Freibrief zum Sammeln und Speichern
Die Stiftung Warentest hat die Datenschutzerklärungen von 16 Internetfirmen geprüft

(12.04.16) - Die meisten Internetfirmen wie Amazon, Facebook oder Microsoft sammeln und speichern mehr Daten über ihre Nutzer als eigentlich notwendig und räumen sich zum Teil weit reichende Rechte ein. Darüber informieren sie die Kunden aber oft nur mit unverständlichen Formulierungen. Einige Firmen geben die Daten der Nutzer auch an Dienstleister im Ausland weiter, überwachen bei Onlinespielen den Chat und die Gespräche der Spieler und erstellen durch die Verknüpfung der Daten umfangreiche Benutzerprofile.

Die Stiftung Warentest hat die Datenschutzerklärungen von 16 Internetfirmen geprüft. Aussagekräftig aus Verbrauchersicht ist jedoch keines der bis zu 45 Seiten langen Dokumente. Nur rund ein Drittel der Unternehmen klärt die Kunden halbwegs aussagekräftig auf, darunter Maxdome, Napster oder Otto. Der größere Teil versteckt sich hinter unklaren, schwammigen Formulierungen.

Statt die Kunden zu schützen, ähneln einige Datenschutzbestimmungen eher einem Freibrief zum Sammeln und Speichern. Der Musikdienst Spotify lässt sich etwa das Recht erteilen, die Daten des Nutzers auch an Dienstleister in Brasilien, den USA oder Singapur zu übertragen, in denen die Kunden "weniger Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten haben".

Microsoft wiederum lässt den Kunden wissen, dass die bei der Nutzung seiner Dienste anfallenden Daten verknüpft werden. Mithilfe der Daten des E-Mail-Kontos Outlook, dem Skype-Internettelefondienst, der Suchmaschine Bing und des Clouddienstes OneDrive kann das Unternehmen so ein umfangreiches Benutzerprofil erstellen. Außerdem erklärt der Konzern, bei Onlinespielen über die Spielekonsole Xbox den Chat und die Gespräche der Spieler stichprobenartig zu überwachen. (Stiftung Warentest: ra)

Stiftung Warentest: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen