Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Urheberrechtsreform nötig


Europaabgeordnete der Piraten legt Bericht vor: EU-Urheberrecht hat digitales Zeitalter verschlafen
"Wir brauchen ein gemeinsames Europäisches Urheberrecht, das Grundrechte achtet und innovativen Diensten für den Onlinezugang zu Kultur keine Steine in den Weg legt"

(13.02.15) - Ein von der Europaabgeordneten der Piratenpartei, Julia Reda, veröffentlichter Berichtsentwurf bringt neuen Wind in die Diskussion um die EU-Urheberrechtsdebatte. In der für das Europaparlament angefertigten Untersuchung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 stellt die Autorin dem derzeitigen EU-Urheberrecht ein schlechtes Zeugnis aus. Insbesondere beklagt die Abgeordnete zahlreiche Hürden und Blockaden für den grenzüberschreitenden Austausch von Kultur im Internet. Weiterhin legt Reda mit dem Berichtsentwurf einen ambitionierten Umsetzungsplan für die anstehende EU-Urheberrechtsreform vor. Dass es eine solche noch 2015 geben wird, hat EU-Digitalkommissar Günther Öttinger bereits mehrfach angekündigt. Im Arbeitsplan der EU-Kommission ist das Projekt ebenfalls verankert.

"Die EU-Richtlinie zum Urheberrecht stammt aus dem Jahr 2001, aus einer Zeit vor YouTube und Facebook. Obwohl sie das Urheberrecht eigentlich für die Informationsgesellschaft hätte fit machen sollen, steht sie heute dem grenzüberschreitenden kulturellen Austausch im Weg", erklärt Julia Reda. "Wir brauchen ein gemeinsames Europäisches Urheberrecht, das Grundrechte achtet und innovativen Diensten für den Onlinezugang zu Kultur keine Steine in den Weg legt."

Technisch überholte und von Land zu Land unterschiedliche Urheberrechtsregeln "sind eine unverhältnismäßige Hürde für alltägliche Handlungen im Internet", wird in der Begründung des Berichtsentwurfs erläutert. "Diejenigen, die Werke betrachten, verändern oder neu schaffen und dabei auf Ressourcen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zurückgreifen, sehen sich mit Bürokratie und Rechtsunsicherheit konfrontiert". Mit den Regeln von 2001 "fällt es kulturellen Einrichtungen wie Bibliotheken zunehmend schwer, ihrem öffentlichen Auftrag nachzukommen". Der Bericht empfiehlt außerdem, "die Verhandlungsposition von Kulturschaffenden gegenüber Rechteinhabern und Diensteanbietern [zu] verbessern".

Der Bericht stützt sich auf die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014 und auf zahlreiche wissenschaftliche Studien, die der Forderung nach gemeinsamen europäischen Regeln Nachdruck verleihen: "Die ursprünglichen Ziele der Urheberrechtsrichtlinie können am besten durch die Einführung eines gemeinsamen Europäischen Urheberrechtstitels erreicht werden", heißt es in dem Bericht. Das Ziel eines Digitalen Binnenmarktes kann nur durch "gleichen Zugang [...] über nationale Grenzen hinweg" erreicht werden.

Der Berichtsentwurf fordert einheitliche Schutzfristen und Urheberrechtsschranken in ganz Europa, neue Ausnahmen für neue Nutzungsformen wie audio-visuelle Zitate, Online-Ausleihe oder die automatisierte Auswertung von Text und Daten (text and data mining). Außerdem schlägt er die Einführung einer offenen Klausel vor, die "die Anpassung an unvorhergesehene neue kulturelle Ausdrucksformen" erleichtern soll. Der Bericht empfiehlt, »staatliche Werke vom Urheberrechtsschutz auszunehmen" und fordert, dass "technische Maßnahmen die Nutzung von Ausnahmen und Urheberrechtsschranken nicht behindern dürfen".

Julia Reda, Vizepräsidentin der Fraktion Grüne/EFA im Europaparlament, hat gemeinsam mit dem Berichtsentwurf auch eine vollständige Liste aller 86 Lobbyanfragen zum Urheberrecht veröffentlicht, die sie seit ihrer Wahl im Mai erhalten hat. Die Liste zeigt das große Interesse an der Reform und die Vielfalt der Interessengruppen, deren Ansichten angehört wurden. Außerdem lädt Reda die Öffentlichkeit dazu ein, auf einer kollaborativen Internetplattform Kommentare zu dem Berichtsentwurf zu hinterlassen.

Der Bericht wird nun im Rechtsausschuss des Europaparlaments behandelt und schließlich im Plenum zur Abstimmung gestellt. Seine Verabschiedung ist für den 16. April geplant. Auf Seiten der Europäischen Kommission wird Vizepräsident für Digitales Andrus Ansip seine Strategie zum Digitalen Binnenmarkt im Mai vorstellen, während Digitalkommissar Günther Oettingers Vorschlag zur Urheberrechtsreform für September dieses Jahres erwartet wird. (Piratenpartei: ra)


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen