Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Neue Compliance-Pflichten durch FACTA


US-Steuergesetz ist eine der bedeutendsten Compliance-Vorgaben, auf die sich weltweit Zehntausende von Marktteilnehmern aus der Finanzbranche einstellen müssen
Mit FATCA zielt die Regierung der Vereinigten Staaten darauf ab, Steuerschlupflöcher zu schließen - Banken müssen ihre Geschäftsprozesse auf "FATCA" vorbereiten


(11.06.12) - Das neue US-Steuergesetz "FATCA" stellt für Banken und Finanzdienstleister eine enorme Herausforderung dar. Wer mit US-Kunden Geschäfte macht, muss die komplexen Regeln berücksichtigen, auch wenn das Gesetz erst im Sommer 2012 verabschiedet wird. Pegasystems fordert die Betroffenen auf, FATCA nicht länger aufzuschieben, sondern jetzt mit Projekten zu beginnen.

Viel Zeit bleibt Banken und Finanzdienstleistern nicht mehr, bevor sie FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) in ihren unternehmenskritischen Systemen und bankfachlichen Geschäftsprozessen berücksichtigen müssen. Das äußerst rigide US-Steuergesetz ist eine der bedeutendsten Compliance-Vorgaben, auf die sich weltweit Zehntausende von Marktteilnehmern aus der Finanzbranche einstellen müssen. Jeder, der Geschäftsbeziehungen zu Kunden in den Vereinigten Staaten unterhält, Zahlungen aus US-amerikanischen Quellen weiterleitet oder selbst in den USA investiert, muss die Vorgaben umsetzen, zum Beispiel Banken, Broker, Fondsgesellschaften oder Versicherungen. Mit FATCA zielt die Regierung der Vereinigten Staaten darauf ab, Steuerschlupflöcher zu schließen.

Auch wenn alle Details zu FATCA erst nach der Veröffentlichung der Gesetzestexte bekannt sein werden, darf die Finanzbranche nicht länger abwarten. Aus ersten Projekten kennt Pegasystems die aktuelle Situation in Banken. Viele verfügen nicht über die notwendigen personellen Ressourcen, um sich auf FATCA vorzubereiten und sind auf Unterstützung durch externe Dienstleister angewiesen.

Der IT kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. In den USA, und in einem geringeren Ausmaß auch in Europa, werden FATCA und die Folgen schon seit gut zwei Jahren diskutiert, und nach all dem, was bislang bekannt ist, greifen die steuerrechtlichen Vorgaben umfassend in die Geschäftsprozesse von Finanzdienstleistern ein. Das Meldewesen und die Abläufe erfordern Schnittstellen zu einer Vielzahl bankenspezifischer Systeme, beispielsweise zur Stammdatenverwaltung, den Wertpapiersystemen und dem Einlagengeschäft.

Zunächst müssen Finanzdienstleister ermitteln, welche ihrer Systeme von FATCA betroffen sind. Eine wichtige Rolle dabei spielen die Kundenstammdaten. Um die FATCA-Vorgaben erfüllen zu können, benötigen die Unternehmen detaillierte und oftmals ergänzende Kundendaten. In vielen Fällen ist der Check der Datenstrukturen mit einem Projekt verbunden, bei dem es darum geht, die Datenqualität zu identifizieren und zu verbessern. Sobald der FATCA-Gesetzestext endgültig vorliegt, müssen die Geschäftsprozesse zur Berechnung der fälligen Steuern und für das regelmäßige Reporting an die Steuerbehörden definiert werden.

"Gesetzliche Regelungen wie FATCA sind nur der Anfang. Auch in Europa arbeiten die Regierungen an Vorgaben zur länderübergreifenden Steuertransparenz. Jetzt haben Banken und Finanzdienstleister die Chance, ihre Geschäftsprozesse und ihre Systeme grundlegend zu modernisieren und fit für neue Compliance-Vorgaben zu machen", sagt Oliver Karalus, Senior Executive Manager Banking bei Pegasystems in München. "Unternehmen aus der Finanzbranche benötigen eine einheitliche, konsistente und flexible Plattform für Geschäftsregeln und für Geschäftsprozesse. Fachabteilungen können damit neue gesetzliche Vorgaben, Regeln und Geschäftsprozesse flexibel anpassen und sind für die immer komplexer werdenden Compliance-Vorschriften jeder Art bestens gerüstet." (Pegasystems: ra)

Pegasystems: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen