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Compliance ist mehr als Anti-Korruption


Compliance-Themen haben heute ein enormes Bedrohungspotenzial für Unternehmen
Datenschutzes innerhalb von Compliance-Programmen: Gesetzgeber habe durch ungenaue Formulierungen viele Unsicherheiten hervorgerufen


(30.06.11) - Das Thema Compliance ist in deutschen Unternehmen aktueller denn je. Auf einer Konferenz der British Chamber of Commerce Germany (BCCG) bei Oppenhoff & Partner in Köln diskutierten die Teilnehmer intensiv über Risiko-Abschätzung, Konzeption von Compliance-Programmen und Wege, diese insbesondere in international tätigen Unternehmen zu implementieren. Die Referenten gaben dabei einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, u.a. im Bereich Datenschutz und beim neuen IDW-Standard EPS 980.

Nach der Begrüßung durch Dr. Hanno Goltz, Mitglied des Board & Council der BCCG und Partner bei Oppenhoff & Partner, spannte Michael Abels den wirtschaftspolitischen Rahmen. Abels, Mitglied der Compliance Gruppe von Oppenhoff & Partner, warnte vor einer zu engen Fokussierung: "Compliance ist mehr als Anti-Korruption". Er betonte das enorme Bedrohungspotenzial, das Compliance-Themen heute für Unternehmen hätten, auch aufgrund zunehmender Aktivitäten der Staatsanwaltschaften: "Die Verantwortung für Compliance kann nicht alleine beim Compliance Officer liegen; hierfür sind unternehmerische Entscheidungen gefordert." Bei der Aufklärung von Verstößen dürfe es keinen Ermessenspielraum geben, so Abels.

Jochen Rafalzik, Group Compliance Officer bei der Weidmüller Holding AG & Co. KG, bezeichnete als besondere Herausforderung für die Compliance-Organisation seines Unternehmens die Expansion in die BRIC-Staaten. Weidmüller ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für elektrische Verbindungen sowie Übertragung und Wandlung von Energie, Signalen und Daten. Rafalzik beschrieb Risikoanalyse, Prävention durch intensive Schulung, Kommunikation und Kontrolle durch externe Prüfer als wichtige Bausteine seines Compliance-Programms. "Interne Akzeptanz werden durch das Selbstverständnis und das entsprechende Handeln bestimmt", so Rafalzik: "Wir geben auch geschäftrelevante Themen ins Management des Unternehmen zurück.

"Compliance der Compliance"
Die Bedeutung des Datenschutzes innerhalb von Compliance-Programmen beschrieb Dr. Jürgen Hartung, Partner und Datenschutzexperte bei Oppenhoff & Partner. Hartung sagte, der Gesetzgeber habe durch ungenaue Formulierungen viele Unsicherheiten hervorgerufen, und die bisherigen Entwürfe zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz würden keine Besserung versprechen. Die Vorgaben seien wichtig insbesondere für Systeme, mit denen Mitarbeiter und Externe verdächtige Beobachtungen melden könnten (sog. Whistleblowing), sowie für die Möglichkeit, in bestimmten Fällen den E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter zu kontrollieren. "Personenbezogene Daten sollten minimiert werden", so die Empfehlung des Experten, "innerhalb von Konzernen sollten zwischen den einzelnen Gesellschaften Rollen und Leistungen, Rechte und Pflichten schriftlich vereinbart werden."

Das Vorgehen bei der Risikoeinschätzung, die am Anfang eines Compliance-Programms stehen sollte, beschrieb Oppenhoff-Partner Dr. Marc Hilber. Er unterschied dabei zwischen dem Brutto-Risiko, z.B. dass Mitarbeiter im Vertrieb unrechtmäßig vorgehen, vom Nettorisiko, dass nach Implementierung geigneter Maßnahmen verbliebe. Dabei, so Hilber, seien finanzielle und Reputationsrisiken, insbesondere aber auch der Unrechtsgehalt der rechtswidriger Handlungen einzubeziehen. Hilber empfahl, auf Grundlage der Risikoeinschätzung Prioritäten zu setzen: "Man kann nicht alle Bereiche mit potentiellen Problemen mit der gleichen Intensität angehen".

"Komplexität verringern"
Dr. Christian Wagemann aus der Corporate Functions Compliance der Deutsche Bank AG stellte deren Compliance-Programm vor. Konsistenz, Kontinuität und Aktualität seien die Eckpfeiler. Besondere Herausforderung sei es in den vergangenen Jahren gewesen, die zahlreichen regulatorischen Änderungen durch die Finanzmarktgesetzgebung zu implementieren. Wagemann empfahl, Bewusstsein und Vorbilder für gute Compliance zu schaffen und Gemeinsinn zu wecken: "Unsere Erfahrung zeigt, dass uns gute Lösungen in Beratung und Risikomanagement gelingen, wenn wir Komplexität verringern und praktische Lösungen aufzeigen".

Heinz Wustmann von Deloitte & Touche stellt den neuen Compliance Standard EPS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer vor. Wustmann, Mitglied des Arbeitskreises, der den Standard entwickelt hat, sagte, dass die Zertifizierung ziel- und situationsgerecht Konzept, Implementierung und Wirksamkeit von Compliance Programmen untersuche. Wichtig sei eine gute Vorbereitung der Prüfung, u.a. bei der Auswahl des Prüfers. "Die Zertifizierung kann für ein Unternehmen konkret bedeuten, dass es Haftungsrisiken reduzieren oder Einsparungen bei der D&O Versicherung erzielen kann. Schließlich hilft die Prüfung, das Compliance Programm sinnvoll weiter zu entwickeln."

Abschließend diskutierten die Referenten und Teilnehmer der Konferenz, Vertreter von mittelständischen Unternehmen und Konzernen, insbesondere über die Frage, wie sich die Compliance-Programme in die Unternehmensrealität integrieren und mit dem Unternehmensziel Gewinnerzielung vereinbaren lassen. Auf Frage von Moderator Dieter Fockenbrock, Chefkorrespondent des Handelsblattes, betonten die Referenten, dass auch global tätige Unternehmen weltweit gesetzmäßig handeln könnten. Dazu gehöre eben unter Umständen auch, einen lukrativen Vertrag nicht abzuschließen. (Oppenhoff & Partner: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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